Bausparen: Neuerungen sind jetzt ausgearbeitet

Förderschiene soll flexibler gestaltet werden und junge Menschen sowie Familien noch besser unterstützen – Änderungen treten erst nach Genehmigung der Wohnreform 2025 in Kraft

BOZEN (LPA). "Das Bausparen ist ein Erfolgsmodell", ist Wohnbaulandesrätin Ulli Mair überzeugt, doch auch Erfolgsmodelle müssen dem Lauf der Zeit angepasst werden. Deshalb wurde vor einiger Zeit ein Expertentisch eingesetzt, der sich nun auf wesentliche Änderungen geeinigt hat. 

Derzeit basiert das Bausparen auf einem Modell, das aus dem Jahr 2015 stammt. "Es ist Zeit, einige Anpassungen vorzunehmen, die diese Förderschiene flexibler machen werden", kündigt Mair an. Anfang des Jahres hatte die Landesrätin eine Arbeitsgruppe einberufen, um die geplanten Anpassungen zu prüfen und möglichst rasch einen fertigen Entwurf für die Neuregelung des Bausparmodells vorzulegen.

"Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Expertentisches, der innerhalb der vereinbarten Zeiträume zu einem guten Ergebnis gekommen ist mit dem es uns gelingen wird, diese bewährte und stark nachgefragte Förderschiene flexibler zu gestalten und damit vor allem junge Menschen und Familien besser zu unterstützen. Besonders wichtig war allen Beteiligten, eine starke Koppelung an die Bildung einer Zusatzrente beizubehalten, da dies ein zentraler Mehrwert des Bausparmodells ist", betont Mair. An der Bauspar-Reform haben Vertreterinnen und Vertreter der drei größten Bankeninstitute Südtirols, des Vorsorgeinstituts Pensplan, des Südtiroler Jugendrings, der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) sowie der Abteilung Wohnbau mitgearbeitet. 

Die Eckpfeiler der Überarbeitung stehen somit fest: Zum einen wird es bei zwei Antragstellern bzw. bei Paaren, nicht mehr notwendig sein, dass beide mindestens acht Jahre in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind. Eine kombinierte Berechnung soll möglich werden. Für unter 36-Jährige sollen zudem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme reduziert werden. "Dass die Altersgrenze auf 36 Jahre festgelegt wurde, liegt an den staatlichen Bestimmungen zur Förderung der Erstwohnung", präzisiert Luca Critelli, der Direktor des Ressorts für Wohnbau und Sicherheit. Da junge Personen weniger Arbeitsjahre zur Verfügung hatten, um eine Zusatzrentenposition aufzubauen, wird in Zukunft für diese Personen der mögliche Darlehensbetrag durch einen zusätzlichen Faktor erhöht.

Da sich im Laufe der Jahre auch die Anzahl der Familienmitglieder ändern kann, etwa durch die Geburt oder Adoption von Kindern, wird bei Familienzuwachs eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens von bis zu fünf Jahren ermöglicht, um die monatliche Rückzahlungsrate entsprechen zu reduzieren. 

Schlussendlich soll das Bausparmodell auch in Hinblick auf Personen, die sich aus Studien- oder Arbeitsgründen länger nicht im Lande aufgehalten haben, ausgebaut werden. "Wenn diese sich dazu entschließen, nach Südtirol zurückzukehren, werden die Voraussetzungen in Hinblick auf die Einzahlung in den Zusatzrentenfonds flexibler gestaltet", schildert Critelli.

Da einige dieser Punkte gesetzlich verankert sind, können die geplanten Neuerungen erst in Kraft treten, wenn die Wohnreform 2025 vom Landtag genehmigt wurde, was voraussichtlich im Frühsommer der Fall sein wird. Anschließend sollen die Änderungswünsche der Landesregierung unterbreitet werden.

pir/an