Bei Abfall- und Kläranlagen auch interne Planungskosten förderfähig
Landesregierung passt Beitragsrichtlinien im Bereich Abfallbewirtschaftungs- sowie Kläranlagen und Kanalisationen an – Auch interne Planungskosten förderfähig - Mehr Flexibilität für Betreiber
BOZEN (LPA). Für die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und für Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen gewährt das Land Südtirol den Betreibern dieser Anlagen – also Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sonderbetrieben - Beiträge. Dasselbe gilt für die Realisierung von Kanalisationen und Kläranlagen sowie für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Auf Vorschlag des Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Peter Brunner hat die Landesregierung in der Sitzung vom 29. April nun die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen in diesen beiden Bereichen abgeändert.
Künftig wird die Planung von Anlagen und Maßnahmen auch gefördert, wenn interne Technikerinnen und Techniker der Antragsteller diese Planung durchführen, wie dies bei einigen Betreibern der Fall ist, und nicht nur, wenn diese an externe Technische Büros vergeben wird. "Mit der Vergabe auch an interne Technikerinnen und Techniker ermöglichen wir den Betreibern mehr Flexibilität bei der Planung und tragen zugleich zu einer Kostenersparnis für sie und die öffentliche Verwaltung bei“, erklärt Landesrat Peter Brunner.
Die Richtlinien gelten für alle ab 1. Januar 2025 eingereichten und noch nicht genehmigten sowie für alle neuen Beitragsanträge.
mpi