Neue Chancen für Kinderärztinnen und Kinderärzte
Am 30. April wurde im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol das Verzeichnis der freien Stellen für das Jahr 2025 veröffentlicht – Anträge können nun 20 Tage lang gestellt werden
BOZEN (LPA). Seit dem 30. April können Kinderärztinnen und -ärzte wieder einen Antrag auf Zuteilung einer freien Stelle einreichen. Im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol wurde das Verzeichnis der freien Stellen für Kinderärztinnen und Kinderärzte für die medizinische Grundversorgung in der wohnortnahen Betreuung veröffentlicht.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte haben somit 20 Tage Zeit, um ihren Antrag auf Zuteilung eines Auftrags über PEC (zertifizierte E-Mail gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it) einzureichen.
Gemäß dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag (GSKV) haben all jene Kinderärztinnen und Kinderärzte die Möglichkeit sich für einen unbefristeten Auftrag zu bewerben, die in der aktuellen Landesrangordnung 2025 geführt sind. Auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag stellen. Laut GSKV wird im Jahr 2025 nur eine ordentliche Zuteilung der Aufträge stattfinden.
Alle Informationen sowie das Antragsformular sind auf folgender Webseite abrufbar: https://gesundheit.provinz.bz.it/de/verfahren-zuweisung-unbefristeten-auftrage-kinderaerztinnen-kinderaerzte-freier-wahl
Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Gesundheitsbetreuung unter den Telefonnummern 0471 418070 und 0471 418083 zur Verfügung.
red/pir