Entwicklungsprogramm ländlicher Raum unterstützt Berglandwirtschaft
Begleitausschuss für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums tagt mit ranghohen Vertretern der EU-Kommission und der italienischen Ministerien in Bozen
BOZEN (LPA). Unter dem Vorsitz von Ressortdirektor Ulrich Höllrigl in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde hat der Begleitausschuss des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum Pläne und Projekte begutachtet. "Mit dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes werden primär Maßnahmen für die Berglandwirtschaft unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Südtirol zu fördern und die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen zu gewährleisten", hebt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher hervor.
Bei der Vorstellung des jährlichen Umsetzungsberichts 2024 zum Ländlichen Entwicklungsplan des Zeitraums 2014 bis 2022 zeigte sich, dass das Land Südtirol bis zum Jahresende mehr als 94 Prozent der vorgesehenen 469 Millionen Euro ausgeschöpft hat. Die anwesenden Vertreter der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung AGRI der Europäischen Kommission, des Ministeriums für Landwirtschafts-, Ernährungs-und Forstpolitik sowie des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zeigten sich zufrieden mit dieser hohen Umsetzungsquote, die unter den italienischen Regionen die höchste ist. "Mit den Mitteln des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum wurde eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährungswirtschaft unterstützt, die zum wirtschaftlichen und sozialen Wachstum der ländlichen Gebiete beitragen", zeigt sich der Direktor der Landesabteilung Landwirtschaft Martin Pazeller erfreut.
Der Begleitausschuss begutachtete zudem den nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP für den Zeitraum 2023 bis 2027. Die Zwischenbewertung des Programms zeigt, dass alle geplanten Fördermaßnahmen eingeleitet worden sind. Das Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft betreut zwei große Beitragsschienen, wie Direktor Luca D’Ambrosio berichtet: Verschiedene Ansuchen betreffen Betriebe wie Milchhöfe, Kellereigenossenschaften oder fruchtverarbeitende Betriebe.
In der zweiten Schiene werden Beiträge für knapp 8000 Bergbauern verwaltet, die unter erschwerten Bedingungen wie Höhenlage und Hangneigung arbeiten. Wie im vorangegangenen Programmplanungszeitraum werden die verfügbaren 313 Millionen Euro für die Förderung der Berglandwirtschaft in benachteiligten Gebieten, für besondere Lebensräume und das Tierwohl bereitgestellt. So gibt es etwa Flächenprämien für die biologische Landwirtschaft und Landschaftspflegeprämien sowie Prämien für die vom Aussterben bedrohten Rassen wie Grauvieh, Pinzgauer und Pustertaler Sprinzen oder Norikerpferde. Zudem gibt es Alpungsprämien für Schafe und Ziegen.
Weitere Förderungen fließen in Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder bestimmte Methoden anwenden, um Wasser zu sparen. Gefördert werden zudem Junglandwirte oder Bauern, die einen Stall errichten. Ein Teil der Fördermittel geht auch in die Forschung und in die Forstwirtschaft. Gefördert werden auch Leader-Projekte zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität.
Die Förderung des ländlichen Raums ist die zweite Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik GAP; sie sieht für die Mitgliedstaaten EU-Mittel vor, die sie auf nationaler oder regionaler Ebene im Rahmen mehrjähriger kofinanzierter Programme verwenden können. Sie ergänzt die erste Säule, das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und die Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte. Die Förder-Leitlinien der GAP werden in der Regel alle sieben Jahre beschlossen und richten sich nach den mehrjährigen Haushaltsplänen der EU.
mac