Landesregierung sichert RAS-Finanzierung für 2025

3,06 Millionen Euro für laufende Ausgaben und Investitionen der Rundfunk-Anstalt Südtirol

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19. August beschlossen, der Rundfunk-Anstalt Südtirol (RAS) für das Finanzjahr 2025 einen Beitrag in Höhe von insgesamt 3,065 Millionen Euro zuzuweisen. Damit wird sowohl der laufende Betrieb als auch ein umfangreiches Investitionsprogramm für das aktuelle Jahr unterstützt.

Von der Gesamtsumme entfallen 1,782 Millionen Euro auf laufende Ausgaben und 1,283 Millionen Euro auf Investitionen. Diese Investitionen sind Teil eines von der RAS vorgelegten Dreijahresplans (2025–2027) mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Millionen Euro. Vorgesehen sind darin unter anderem die Wartung und Modernisierung der Sende- und Empfangsstationen, Investitionen in DVB- und DAB-Sender, der Ausbau von Funk- und Transportnetzen, die außerordentliche Wartung von Firmensitz, Labor, Fuhrpark und IT-Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Server, Software und Rundfunkgeräte. Geplant sind der weitere Ausbau des Playout-Systems sowie der Streaming-Dienste. Errichtet werden sollen der Senderstandort in Antholz und Gerätehütten in Wengen und Moos. Zudem werden weitere DAS-Mobilfunkprojekte in Gfrill, Rojental, Mölten, Weißbrunn/Grünsee und St. Sigmund umgesetzt.

Die RAS, die mit Landesgesetz Nr. 16/1975 gegründet wurde, hat den Auftrag, Radio- und Fernsehprogramme aus dem deutschen und ladinischen Kulturraum in Südtirol zu verbreiten und im Bereich der Kommunikation tätig zu sein. Die nun beschlossene Finanzierung entspricht dem Tätigkeitsprogramm und Budgetvoranschlag der RAS für 2025, die die Landesregierung bereits im Vorjahr genehmigt hatten.

"Die Tätigkeit der RAS trägt wesentlich zur Versorgung Südtirols mit Informationen und Sendungen in deutscher und ladinischer Sprache bei. Mit den zur Verfügung stehenden Geldmitteln modernisieren und stärken wir weiter den öffentlichen Kommunikationsdienst", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, in dessen Zuständigkeit die RAS fällt.

pio