Schneeerzeugung: Weniger Bürokratie bei Wassernutzungen

Richtlinien für die Wassernutzungen zur technischen Schneeerzeugung aktualisiert – Bürokratischer Ablauf vereinfacht

BOZEN (LPA). Für Gewässer, die für die Erzeugung von technischem Schnee genutzt werden, gibt es Richtlinien, die aus dem Jahr 2005 stammen. Diese wurden nun überarbeitet und am 19. August von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Peter Brunner genehmigt. „Damit wird dem Fortschritt der technischen Schneeerzeugung Rechnung getragen und der bürokratische Ablauf vereinfacht“, betont der Landesrat. Bestehende Beschneiungsanlagen müssen innerhalb Jahresende den neuen Vorschriften angepasst werden.

Für die Errichtung einer neuen Anlage bzw. die Veränderung einer bestehenden Anlage zur Erzeugung von technischem Schnee muss eine Wasserkonzession eingeholt werden. Künftig müssen die Qualitätsanforderungen für die Wasserkonzession nur im Zeitraum der Ableitung überprüft werden. Dies gilt auch bei Speicherbecken.

Eingeholt werden müssen auch drei Wasseranalysen, die von den Labors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf Anfrage durchgeführt werden.  Die Probenahmen müssen während des Ableitungszeitraums durchgeführt werden und so verteilt sein, dass sie für den genannten Zeitraum repräsentativ sind. Das Eignungsurteil der Labors wird abgeschafft und von der Konformitätserklärung auf dem Prüfbericht der Analysen ersetzt.

Untersucht wird die mikrobiologische und chemische Qualität des Wassers. Die chemischen Parameter wurden nunmehr auf jene beschränkt, die eine Verunreinigung des Wassers anzeigen können. Wenn Übertretungen eine natürliche, vom Gestein kommende Ursache haben, können bei der Konformitätserklärung höhere Werte zugelassen werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Wasser, das in Trinkwasserschutzgebieten verwendet wird.

mpi