Sozialbeirat befasst sich mit anstehenden Neuerungen im Sozialwesen

Richtlinien für niederschwellige Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen erarbeitet und im Beirat vorgestellt

BOZEN (LPA). Mit aktuellen Themen des Südtiroler Sozialwesens befasst sich der Landessozialbeirat. Bei der Sitzung am 21. August standen unter anderem die neuen Richtlinien für die niederschwelligen Tagesdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen im Fokus. Mit niederschwelligen Diensten ist gemeint, dass für den Besuch kein Aufnahmeverfahren vorgesehen ist und die Dienste somit freiwillig und eventuell anonym in Anspruch genommen werden können. Sie bieten konkrete alltags- und lebenspraktische Hilfe, Information und Beratung sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an, um der sozialen Isolierung und Ausgrenzung entgegenzuwirken. In den Richtlinien sind die Treffpunkte für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Drop-Ins für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und die Dienste zur niederschwelligen Beschäftigung für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen konkret beschrieben und erhalten einen übersichtlichen rechtlichen, einheitlichen Rahmen. Befasst hat sich der Beirat auch mit den Richtlinien für die sozialen teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen. Sie liegen nun in einer überarbeiten Form vor und sind der aktuellen gesetzlichen Lage angepasst.

Die Mitglieder des Sozialbeirates waren sich einig über die Notwendigkeit und die Bedeutung der ausgearbeiteten Richtlinien und brachten sich zudem mit inhaltlichen Fragen und Vorschlägen dazu ein. Gut sei, dass die Richtlinien in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Diensten erarbeitet wurden. Auch für die Vorsitzende des Beirates, Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, war die breite Diskussion und der Einbezug vieler Positionen in die Erarbeitung der Richtlinien zentral: "Die Dienste sind für die Betroffenen, aber auch für deren Angehörige wichtig dabei, um den Alltag gut zu meistern. Durch das Einbeziehen der Trägerorganisationen konnten zentrale Aspekte aufgenommen und berücksichtigt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Dienste nun rechtlich abgesichert und von den Betroffenen gut angenommen werden", ist Landesrätin überzeugt. Im Landessozialbeirat informierte Pamer zudem über den Stand der Dinge zum Landesgesetz zum Ehrenamt (LPA hat berichtet) und informierte zu Überlegungen im Hinblick auf die Pflegeeinstufung. Hierzu werde derzeit an Änderungen gearbeitet, die Anfang September präsentiert werden sollen. Die Mitglieder des Beirates brachten sich hierzu mit aktiven, konkreten Vorschlägen ein.

ck