Obdachlosigkeit: 240 Plätze in Winternachtquartieren vorgesehen

40 Plätze davon als Notaufnahmeplätze in Bozen, Brixen, Bruneck, Leifers und Meran - Landesregierung befasst sich zudem mit den Leitlinien für die Aufnahme in Winternachtquartiere

BOZEN (LPA). Mit der Sicherstellung von ausreichend Plätzen in Nachtquartieren in den Wintermonaten hat sich am 26. August die Südtiroler Landesregierung auf Antrag von Rosmarie Pamer, Landesrätin für den Sozialen Zusammenhalt, befasst. Im einstimmig gefassten Beschluss der Landesregierung wird festgehalten, dass landesweit insgesamt 240 Winternachtquartiere ab dem 1. November (bis zum 15. April) eingerichtet werden. Diese verteilen sich auf die Städte Bozen (70 Plätze), Meran (45 Plätze, davon 25 für Frauen), Brixen (20 Plätze, Bruneck (20 Plätze) und Leifers (20 Plätze). Hinzu kommen 40 Plätze, die als Notaufnahmeplätze aktiviert werden, sowie 25 Plätze im Projekt Dormizil in Bozen. 

"Es geht vor allem darum, menschenwürdige und humane Übergangsbedingungen für Menschen in sozialen Notlagen zu bieten", sagt Landesrätin Pamer. Sie hatte in den vergangenen Wochen sich mit Vertretungen der genannten Gemeinden getroffen und gemeinsam an der Neuverteilung der Plätze gearbeitet.

Denn die Zuständigkeit für den Bereich Obdachlosigkeit liegt bei den Gemeinden, das Land unterstützt durch die Finanzierung von Diensten. Im Vorjahr wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro dafür bereitgestellt. Diese flossen unter anderem in die (Winter-)Nachtquartiere in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und Leifers. Finanziert wurden zudem Streetworkerdienste sowie das Arztmobil und das Hygienezentrum in Bozen. Hinzu kommt die Finanzierung von anderen Diensten, wie einem Mensadienst oder eine Kurzzeitaufnahme für Obdachlose mit gesundheitlichen Problemen.

Gutgeheißen hat die Landesregierung auch die "Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren", die das Amt für Kinder- und Jugenschutz und soziale Inklusion gemeinsam mit Organisationen des Dritten Sektors und öffentlichen Körperschaften ausgearbeitet hatten. 

Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Namen der aufgenommen Personen täglich der Quästur von Bozen oder den zuständigen Carabinieri-Stationen gemeldet werden müssen, dass gewalttätiges, einschüchterndes oder diskriminierendes Verhalten zum endgültigen Ausschluss aus dem Quartier führt. Zudem muss in Einrichtungen mit über 25 männlichen Bewohnern ein Überwachungs- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden. In den Nachtstunden muss ein sozialer Notfalldienst (ein so genanntes Kältetelefon) gewährleistet werden.

ck