Holzbaufonds: Förderungen werden ausgedehnt

Ausdehnung der Förderungen auf Vorhaben zu Bau oder Sanierung gemeinnütziger Mietwohnungen, die unter Wohnbauförderung fallen, sowie auf Bauträger wie Organisationen ohne Gewinnabsicht oder Stiftungen

BOZEN (LPA). Die Landesregierung fördert den Holzbau bei öffentlichen Gebäuden und Bauwerken. Aufgrund der Änderung des Forstgesetzes durch einen Artikel im Omnibusgesetz vom 14. Juli dieses Jahres musste auch der Kriterienbeschluss zum Holzbaufonds angepasst werden. Dies ist auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher in der Sitzung der Landesregierung vom 26. August erfolgt.

"Die vorgenommenen Änderungen betreffen die Ausdehnung der Förderungen auf die Erweiterung von Gebäuden sowie auf Vorhaben zum Bau oder zur Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen", fasst Landesrat Walcher zusammen, "das verwendete Holz muss dabei ausschließlich oder vorwiegend aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, und zwar aus einem Umkreis von nunmehr 200 Kilometern statt bisher 500 Kilometern". Landesrat Walcher benennt eine weitere Änderung: "Die Begünstigten der Förderung wurden um die Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtspersönlichkeit, die im Landesgebiet tätig sind, und um zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften oder Stiftungen erweitert."

Der Holzbaufonds ist für den Zeitraum von 2023 bis 2030 eingerichtet und wird jährlich mit einer Bereitstellung von 1,2 Millionen Euro gespeist. Es erfolgt eine jährliche Ausschreibung für die Zuteilung der finanziellen Mittel. Eine eigens dazu eingesetzte Expertenkommission nimmt die Bewertung und Reihung der Projekte in einer Rangliste vor und legt die Höhe der Förderungen fest. Die Förderung ist abhängig von der Menge der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff (in Tonnen CO2).

Für dieses Jahr sind im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar. Die Einreichfrist wurde auf den 15. September verlängert (LPA hat berichtet). Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden, alle Informationen und Gesuchsunterlagen gibt's hier: Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Holzbaufonds

mac