"Essentiell für Aufrechterhaltung des ländlichen Raums"
Landesregierung beschließt Bereitstellung weiterer Finanzmittel von drei Millionen Euro für Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes für das laufende Jahr 2025
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung vom 26. August auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher mit den Kriterien für die Gewährung von Förderungen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet bezogen auf den Bau und den Ausbau, die Befestigung und die Sanierung des ländlichen Wegenetzes befasst und dabei die Bereitstellung weiterer Finanzmittel für das laufende Jahr 2025 beschlossen.
"Das ländliche Wegenetz ist essentiell für den Weiterbestand des ländlichen Raums und auch der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit", unterstreicht Landesrat Walcher, "es ist auch grundlegend für die Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Bevölkerung. Deshalb unternimmt die Landesregierung große Anstrengungen, um dieses ländliche Wegenetz aufrechtzuerhalten, instand zu setzen und auszubauen."
Der Rat der Gemeinden hatte dafür ein positives Gutachten erteilt. "Es geht um die Zusatzfinanzierung für das Jahr 2025 von 3 Millionen Euro für 19 Gemeinden mit einem Anteil am ländlichen Wegenetz von 50 bis 75 Kilometern", erläutert Landesrat Walcher: "Maximal anerkannt werden 200.000 Euro Kosten pro Projekt mit einem Beitragsprozentsatz von 80 Prozent. Im Nachtragshaushalt 2025 wurden weitere finanzielle Mittel von drei Millionen für die Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss vom Dezember 2024 definiert die Kriterien für die Gewährung von Förderungen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet (LPA hat berichtet). Es sind die Kilometerabstände festgelegt, die den für die Förderung zugelassenen Beitrag in den einzelnen Gemeinden aufgrund des vorhandenen ländlichen Wegenetzes regeln. Innerhalb des Kilometerabstandes von 25 bis 75 Kilometer gibt es Gemeinden, für die diese Maximalbeträge nicht reichen, um die Erfordernisse zu erfüllen. Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln ist es möglich, diese Erfordernisse zu erfüllen.
Es wird ein Unterabstand von 50 bis 75 Kilometer festgelegt, in den diese 19 Gemeinden hineinfallen: Brixen, Enneberg, Freienfeld, Karneid, Kastelbell-Tschars, Kastelruth, Klausen, Laas, Naturns, Ratschings, Sand in Taufers, Schenna, Schlanders, St. Leonhard in Passeier, St. Lorenzen, St. Pankraz, Ulten, Vintl, Völs am Schlern. Es kann daher pro Gemeinde ein zusätzliches Projekt bis zu maximal 200.000 Euro finanziert werden.
mac