Dienststellenkonferenz

Die Freiberufler können ihre Brandschutzprojekte oder -abnahmen selbständig durchführen, wenn sie die geltenden Bestimmungen zur Gänze einhalten. Sollte es aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder des bereits Bestehens eines Gebäudes nicht möglich sein, einen oder mehrere Punkte einer Brandschutzbestimmung einzuhalten, dann muss man um Abweichung ansuchen. Es handelt sich dabei um ein Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit der Dienststellenkonferenz, die ungefähr in monatlichen Zeitabständen vom Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz einberufen wird. Das Amt für Brandverhütung übt die Untersuchungstätigkeit der Akten aus, indem dieses das Brandschutzprojekt überprüft, einen Lokalaugenschein durchführt, den Betroffenen über die Vorschläge der äquivalenten Sicherheitsmaßnahmen berät, den Mitgliedern der Dienstellenkonferenz ein schriftliches Gutachten im Voraus zukommen lässt und letztlich im Laufe der Sitzung darüber berichtet. Aus all diesen Gründen muss die vollständige Dokumentation für das Gesuch um Abweichung mindestens einen Monat vor dem Datum der vorgesehenen Sitzung der Dienststellenkonferenz beim Amt für Brandverhütung eingereicht werden. Das Gesuch ist gemäß den in diesen Vorlagen angegebenen Anweisungen zu erstellen.

Im Falle von Projekten, welche lt. den Ingenieurmethoden für die Brandschutzbemessung (FSE) erarbeitet wurden, steht es der Dienststellenkonferenz zu, die Brandschutzziele und Brandszenarien festzulegen. Projekte, die vom Brandschutzkodex (M.D. vom 03.08.2015) vorgeschlagene,  alternative Lösungsvorschläge vorsehen, werden von derselben Dienststellenkonferenz genehmigt. Beschwerden über,  Entscheidungen der Bürgermeister oder die vom Amt für Brandverhütung erteilten  Auflagen  hinsichtlich der Brandverhütung und der Heizanlagen, werden ebenfalls von der Dienststellenkonferenz behandelt.

Die Sitzung der DIENSTSTELLENKONFERENZ ist für den 16. Januar 2025 angesetzt.