Brandverhütung

Brandverhütung
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Die Brandverhütung ist eine interdisziplinäre Materie, die Größen, Maßnahmen, Denkweisen und Vorgehensweisen analysiert und anwendet, mit dem Ziel, die Entstehung eines Brandes zu verhindern und seine Folgen zu begrenzen.

Zum Erreichen dieser Ziele stehen Gesetze und Bestimmungen in Sachen Verfahren und Technik zur Verfügung.

Um eine bestehenden oder neue Tätigkeit auszuüben, die der Brandschutzkontrolle gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 (siehe das Verzeichnis der 80 Tätigkeiten, Anhang 1) unterliegt, müssen sowohl technische als auch verfahrensbezogene Brandschutzmaßnahmen beachtet werden.

Das Autonomiestatut hat dem Land Südtirol primäre Zuständigkeit in den Bereichen Präventionsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Naturkatastrophen gewährt. Aus diesem Grund ist eine eigene Verfahrensbestimmung (Landesgesetz vom 15. April 2025, Nr. 4) erlassen worden.


Der Verantwortliche/r Rechtssubjekt der Tätigkeit, sei es eine neue oder eine mit erhöhtem Brandrisiko geänderte Tätigkeit, ist verpflichtet, vor Beginn der Tätigkeit die Brandschutz-ZeMeT bei seiner Gemeinde einzureichen. Diese besteht aus einer zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns und einer Beeidigung, von einem Brandschutzexperte unterzeichnet, die die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bestätigt.

Die vom Brandschutzamt bewerteten Projekte sind folgendermaßen aufgeteilt:

  • Projekte, die von den Brandschutzvorschriften abweichen
  • Projekte, die mit Ingenieurmethoden für den Brandschutz (FSE) ausgearbeitet werden
  • Projekte, die zur Prüfung von der zuständigen öffentlichen Verwaltung eingereicht werden
  • Projekte aufgrund von Meldungen oder Inspektionen

Alle fünf Jahre muss die Brandschutzkonformität der Tätigkeit mit der eingereichten Beeidigung überprüft werden.


Das Amt für Brandverhütung steht den Bürgern für Beratungen im Bereich Brandverhütung zur Verfügung.