Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen

Wer an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort eine Veranstaltung abhalten will, muss vorher um eine Bewilligung ansuchen. Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, werden von der Landesverwaltung genehmigt. Alle anderen Genehmigungen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinde.

Die öffentlichen Veranstaltungen sind mit Landesgesetz vom 13. Mai 1992, Nr. 13 (Externer Link) i.g.F. geregelt. Die Durchführungsverordnung wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Januar 2021, Nr. 1 neu erlassen.

 

Seit je her spiegeln verschiedenste öffentliche Veranstaltungen Südtirols Brauchtum und Traditionen wider und stellen, sei es für Einheimische als auch für Gäste, ein wichtiges Kulturgut dar.

Öffentliche Veranstaltungen können in folgender Form stattfinden:

1. ständig, an Orten oder in Lokalen, wo systematisch öffentliche Unterhaltung oder Vorführungen dargeboten werden,

2. zeitlich begrenzt, d.h. dass die Aktivitäten sporadisch von kurzer, festgelegter Dauer sind, also weder eine ganze Saison durch, noch durchgehend noch regelmäßig zur selben Zeit stattfinden.

Öffentliche Veranstaltungen können in öffentlichen Veranstaltungsstätten oder an öffentlichen Veranstaltungsorten stattfinden:

Öffentliche Veranstaltungsstätten sind Bauten oder ein Gefüge aus Bauten und Anlagen für Vorführungs- und Unterhaltungszwecke, einschließlich der Dienst- oder Abstellräume, unabhängig von der Personenzahl.

Öffentliche Veranstaltungsorte sind begrenzte Areale, die für Vorführungen oder Unterhaltungen ausgestattet sind; der "Ort" muss als solcher für die Gebrauchsabnahme identifizierbar sein und über Einrichtungen, Anlagen und/oder Geräte verfügen, die sich sicherheitstechnisch überprüfen lassen.

Grundvoraussetzung für die Abhaltung von Veranstaltungen ist, dass die Sicherheit aller gewährleistet ist, und zwar vom Veranstalter über das für die Umsetzung verantwortliche Personal bis hin zum Zuschauer. Dies wird nicht zuletzt durch eine sorgfältige und kompetente Planung erreicht.

Aus diesem Grund hat das Amt für Brandverhütung gemeinsam mit der Landeskommission für öffentliche Veranstaltungen den "Leitfaden zur Verfassung des technischen Berichtes und der grafischen Unterlagen für öffentliche Vorführungen und Unterhaltungen" ausgearbeitet.

Video Kongress "Planung von Großveranstaltung"

Video zur Verfügung gestellt Messe Bozen - Civilprotect 2021

Bestimmungen

Präsident der Kommission:Arianna Villotti Amtsdirektorin Brandverhütung - Agentur für Bevölkerungsschutz
Vizepräsident der Kommission:Stefano Menin Amt für Brandverhütung - Agentur für Bevölkerungsschutz  
Mitglied der Kommission: Philipp Gamper Architekt
Vertreter: Simona Sedlak Tiefbau- Autonome Provinz Bozen
Mitglied der Kommission: Felix Reggiani Berufsfeuerwehr - Agentur für Bevölkerungsschutz
Vertreter: Andreas Tammerle Berufsfeuerwehr - Agentur für Bevölkerungsschutz
Mitglied der Kommission: Georg Felderer Expert Elektrotechnik
Vertreter: Helmuth Stuppner Expert Elektrotechnik
Mitglied der Kommission: Marc Kaufmann Primär des Landes-Notfalldienst - Südtiroler Sanitätsbetrieb
Vertreter: Günther Mitterhofer Arzt des Landes- Notfalldienst - Südtiroler Sanitätsbetrieb
Mitglied der Kommission: Francesco Pippa Quästur
Vertreter: Mariarosaria Latella Quästur
Mitglied der Kommission: David Winkler HGV
Vertreter: Marlies Klotz HGV
Mitglied der Kommission: Oskar Stricker ByOskar-Light
Vertreter: Marco Buraschi STS-Security
Mitglied der Kommission: Simon Feichter NETZ-Netzwerk der Jugendtreffs
Vertreter: Kari Husnelder NETZ-Netzwerk der Jugendreffs