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Rundschreiben Nr. 1/2012

Mit einem Rundschreiben (Nr. 1/2012) erläutert das Amtes für Brandverhütung die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Reinigung von Heizanlagen mit einer Leistung bis zu 35 kW.

Heizanlage

Damit bezweckt das Amt für Brandverhütung eine Vereinheitlichung der Kaminkehrertätigkeit und eine Zusammenarbeit der Kaminkehrer mit den Feuerungstechnikern. Eine Erhöhung der Sicherheitsstandards der privaten Heizanlagen ist Ziel dieser Neuerung. Im Anhang an das Rundschreiben wird auch ein Formblatt für einen Nachweis der durchgeführten Überprüfungen veröffentlicht. Diese Formblatt muss teils vom Kaminkehrer und teils vom Feuerungstechniker ausgefüllt und dem Benützer oder Eigentümer der Heizanlage ausgehändigt werden. Das Dokument soll mindestens bis zur nächsten Heizanlagenüberprüfung aufbewahrt werden.

 

IH

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