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Einbau und Betrieb von Flüssiggaslagern mit einer Gesamtkapazität unter 13 Kubikmetern

Mit Dekret des Innenministeriums vom 4. März 2014 wurden die brandschutztechnischen Vorschriften für die "kleineren" fixen Flüssiggaslager aktualisiert und integriert.

Dieses Dekret, rechtskräftig ab dem 14. April 2014, ändert das „alte" Dekret vom 14. Mai 2004 und enthält Vorschriften für neue Anlagen welche auch bei substantiellen Änderungen oder Erweiterungen bereits bestehender Flüssiggaslager zu berücksichtigen sind.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung technischer Normen für diesen Spezialbereich,  die Vorsehung überdachter Lager, die Änderungen von Sicherheits- und Schutzabständen im Verhältnis zum Volumen des Tanks, Änderungen über Zaunsysteme, Beschilderungen und Feuerlöscher.

Auf der Webseite des nationalen Feuerwehrkorps www.vigilfuoco.it der Text des Ministerialdekrets vom 14. Mai 2004 mit den Neuerungen herunter geladen werden.

AV