Befristete Aufnahme über Rangordnung für Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Rangordnung für die befristete Aufnahme in das Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration.

Zugriff auf den Dienst des Amtes für Personalaufnahme

Eintragung in die Rangordnung für die befristete Aufnahme in das Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration

 

Die permanente Rangordnung wird vom Amt für Personalaufnahme jedes Jahr erstellt bzw. aktualisiert, mit Dekret der Abteilung Personal genehmigt und in Folge veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich mit 1. Juni.

 

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