Versetzung für unbefristete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration

Einreihung in die Versetzungsrangordnung

Für die Kategorie der "Versetzung von Amts wegen" und die Kategorie der “Versetzung auf Antrag“ muss man innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals für das darauf folgende Schuljahr einreichen.

Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung von Amts wegen und auf Antrag unbefristete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration 

Die Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration wird für jedes Schuljahr ad hoc für das jeweils betroffene Personal erstellt, mit Dekret der Abteilung Personal genehmigt und in Folge veröffentlicht.  

 

Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung

Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, nach dem abgelaufenen Einreichetermin regelmäßig Einsicht zu nehmen.

Die Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026 ist mit xx veröffentlicht.

Ihre Position in der Versetzungsrangordnung hier klicken

Ihre Reihung und Vorladung für die Stellenwahl hier klicken

      

Rechtsquelle:

Anlage  A des Beschlusses der LR Nr. 186 vom 07.03.2023 "Stellenvergabe für das Integrationspersonal des Landes"

 

Kontakte:

 

Informationsbalken Versetzung unbefristetes Personal

Für die Erklärung der Anwendung der didaktischen Kontinuität und die Auswirkungen für das Personal hier klicken und auf der Seite, welche sich geöffnet hat, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen.

Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung von Amts wegen angehört, findet sich im ersten Teil der Versetzungsrangordnung, je nach Situation in der ersten oder zweiten Gruppe.

Die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal einreichen. Wer dies nicht oder nicht wie vorgeschrieben tut, wird ohne weiteren Hinweis nur mit den Punkten für den Dienst in die zustehende Gruppe der Rangordnung eingereiht und für die Stellenwahl vorgesehen (je nach Kriterien mit oder ohne Rücktrittsrecht).

Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung auf Antrag angehört, findet sich im zweiten Teil der Versetzungsrangordnung.

Die Versetzung wird von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beantragt, indem sie  innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal einreichen.

Innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Arbeitsverhältnis aufgrund der Rangordnung für die befristete Aufnahme, welche für die Stellenwahl mit Rücktrittsrecht vorgesehen worden sind, die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Stellenwahl zu kommen zurückzuziehen und ihre Stelle mit der Definition für das neue Schuljahr zu bestätigen.

Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung und somit der Fälligkeit der Frist des Rücktrittsrechtes kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, nach dem abgelaufenen Einreichetermin regelmäßig Einsicht zu nehmen.

Die Frist für das Rücktrittsrecht für das Schuljahr 2025/2026 verfällt mit xx.

Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Rücktrittsrechtes hier klicken und auf der Seite, welche sich geöffnet hat, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen.

Die Stellenwahl erfolgt auf telematischem Wege. Um zum Online-Dienst der Stellenwahl zugreifen zu können (und wählen oder explizit verzichten), muss man über eine digitale Identität Spid, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (CIE) verfügen. Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion beraten zu können, muss man auf dem eigenen Gerät über die Applikation Microsoft-Teams verfügen. Notwendig ist eine Internetverbindung und ein Gerät wie Smartphone, PC, Laptop oder Tablet.

Für die Informationen zur Stellenwahl hier klicken und auf der Seite, welche sich geöffnet hat, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen. 

 

Wer in der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals Anrecht auf die Begünstigungen des Gesetzes 104/1992 hat, kann innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, den Antrag um Vorrang bei der Stellenwahl einreichen.

Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Vorranges aufgrund Gesetz 104/1992 hier klicken und auf der Seite, welche sich geöffnet hat, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen. 

Ansprechpersonen

Margarethe Egger Trolese
Tel. +39 0471 411605
E-Mail: margarethe.egger@provinz.bz.it