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Archiv 2014
BÜK-Teilvertrag II unterzeichnet
Alle Gewerkschaften und die öffentliche Delegation haben heute den zweiten Teilvertrag zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV im Wert von insgesamt über 90 Millionen Euro unterzeichnet.
Unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen haben heute (9. November) Nachmittag im Landhaus 1 in Bozen die Vertreterinnen und Vertreter aller Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gemeinsam mit den Mitgliedern der öffentlichen Delegation um Generaldirektor Alexander Steiner den zweiten Teilvertrag des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) für den Dreijahreszeitraum 2019-21 unterzeichnet. Bis zum Nachmittag war an der letzten definitiven Fassung dieses zweiten Teilvertrags im Wert von mehr als 90 Millionen Euro gefeilt worden. Der Vertrag gilt für etwa 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst: von der Landesverwaltung über den Landesgesundheitsdienst, die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut und den Verkehrsämtern von Bozen und Meran.
"Im Unterschied zu vielen anderen öffentlichen Verwaltungen sind wir in der glücklichen Lage, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirtschaftliche Verbesserungen und Benefits zugestehen zu können und damit auch unsere Wertschätzung auszudrücken", erklärte Generaldirektor Steiner, der sich bei allen Beteiligten für die "konstruktive und kritische" Zusammenarbeit bedankte. Es sei eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden und gleichzeitig der Weg für eine mobilere Verwaltung bereitet worden. Mit der heutigen Unterzeichnung ist der Weg frei für die Genehmigung des zweiten Teilvertrags durch die Landesregierung. Sofern die Landesregierung dem Vertrag im November zustimmt, können die vorgesehenen Erhöhungen bereits mit Jahresbeginn 2021 Anwendung finden.
Erhöhungen, Prämien und Benefits
Der heute unterzeichnete Vertrag sieht für die öffentlich Bediensteten ab dem 1. Jänner 2021 einen weiteren Inflationsausgleich der Gehälter von 1,1 Prozent vor. Besserstellungen gibt es im Bereich des Benefits Mensadienst beziehungsweise Essensgutscheine: Der Betrag, den die öffentliche Hand übernimmt, wird schrittweise und unter Berücksichtigung bestehender Vertragsverpflichtungen ab Jahresbeginn 2021 auf sieben Euro angehoben. Eine einmalige IT-Prämie von 440 Euro ist für die Pädagogischen Fachkräfte der Kindergärten, die Integrationslehrpersonen und die Lehrpersonen der Berufs- und Fach- und Musikschulen vorgesehen, die im Schuljahr 2019/20 kurzfristig auf Fernunterricht umgestellt und dabei vielfach auf ihre eigene technologische Ausstattung zurückgegriffen haben. Die außergewöhnliche Zunahme der Arbeitsbelastung während des Corona-Notstandes wird mit Leistungsprämien und Sonderprämien anerkannt. Der zweite Teilvertrag schafft zudem die Möglichkeit, die Koordinierungszulage des Landesgesundheitspersonals und der Seniorenwohnheime bis zu neunzig Prozent zu erhöhen.
Agiles Arbeiten geregelt
Das Smart Working oder "Agile Arbeiten" wird vom neuen Vertrag im Detail geregelt. "Wir haben lange an dieser Rahmenregelung gefeilt, um die Anforderungen des öffentlichen Arbeitgebers und die Wünsche und Anregungen der Personalvertretungen in Einklang zu bringen", sagte Personalchef Albrecht Matzneller. Die Verankerung des agilen Arbeitens im BÜKV mache es möglich, diese Arbeitsform über die Zeit des Covid-19-Notstands hinaus zu nutzen und unabhängig von staatlichen Vorgaben zu gestalten. "Agil" gearbeitet wird auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung. Agiles Arbeiten und Essensgutschein schließen sich aus.
Die Gewerkschaften hinterlegten bei der heutigen Vertragsunterzeichnung eine gemeinsame Erklärung. In dieser stimmen sie der Neuordnung des Lohngefüges bei, die für den kommenden Vertragszeitraum angepeilt wird, unter der Voraussetzung allerdings, dass sich diese nicht negativ auf die wirtschaftliche Situation der Bediensteten auswirke. Zudem sprechen sich die Gewerkschaften für eine einheitliche und klare Lösung in der Frage der Mahlzeiten für das Kindergartenpersonal aus, ebenso wie bei der Nutzung eigener Geräte im Smart Working und der Anwendung des neuen, angehobenen Betrags der Essensgutscheine.
Öffentliche Verwaltung: smarter und mobiler
Der Generaldirektor betonte, dass sowohl in der Frage der Essensgutscheine als auch der Mahlzeiten an den Kindergärten bereits an konkreten Lösungen gearbeitet werde. Auch das agile Arbeiten wolle der öffentliche Arbeitgeber noch stärker als bisher unterstützen. "Die Verwaltung wird smarter und mobiler werden und wir wollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen", erklärte Generaldirektor Steiner.
Insgesamt 300 Millionen Euro für BÜKV 2019-21
Der erste BÜK-Teilvertrages war Ende 2019 unterzeichnet worden. Damit wurden für den Dreijahreszeitraum 2019-21 insgesamt 300 Millionen Euro festgeschrieben, 90 davon werden mit dem zweiten Teilvertrag zweckgebunden.
jw