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Neue Regeln für Straßenvorhaben: Fokus auf Nachhaltigkeit

Gleich von Anfang an soll bei Straßenvorhaben künftig der Fokus auf dem Miteinander der Mobilitätsformen und auf Nachhaltigkeit liegen, so der Inhalt der heute vorgestellten, neuen Richtlinien.

Diese Woche hatte die Landesregierung die neuen Straßenbaurichtlinien genehmigt, mit wichtigen Änderungen für nachhaltige und sichere Mobilität. Die Details des zukunftsgerichteten Planungsvorgaben haben Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, Mobilitätsressortchef Martin Vallazza, Tiefbauabteilungsdirektor Valentino Pagani und Straßendienstabteilungsdirektor Philipp Sicher am heutigen Freitag (28. Jänner), in Bozen vorgestellt.

"Wir wollen insgesamt eine neue Linie fahren und Mobilität integrativ planen, auch im Bereich der Straßen: Kosten und Auswirkungen auf die Umwelt sollen so niedrig wie möglich sein und alle Möglichkeiten der Mobilität und deren Vernetzung mitberücksichtigt werden", unterstrich Landesrat Alfreider.

Drei Ziele werden laut Alfreider verfolgt, und zwar der Schutz von Raum und Landschaft, indem wenig Raum ver- und möglichst landschaftsschonend ge-baut werde, die Berücksichtigung verschiedener Mobilitätsformen mit besonderem Augenmerk auf Fußgänger und Radfahrer und schließlich eine lange Nutzungsdauer verbunden mit dem Nutzen lokal vorkommende und recycelbarer Materialien.

Im Regelwerk wurden neue rechtliche Möglichkeiten herangezogen, die es auf nationaler Ebene im Bereich gibt, vor allem um die Nachhaltigkeit zu fördern. Als Beispiel nannte Alfreider die Radspuren etwa auf die Dolomiten-Pässe, die nun direkt in die Straße integriert werden können und nicht wie bisher eine eigene Infrastruktur sein müssen.

"Mobilitätsvielfalt soll von Anfang an mitgeplant und dann gebaut werden", betonte auch der Direktor des Mobilitätsressorts Vallazza. Dabei solle Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer an den Kreuzungen und Übergängen und die neuen Möglichkeiten auf Mittel mit neuen Antrieben, zum Beispiel Elektromobilität genommen werden. Insgesamt gelte es, die verfügbaren Finanzmittel effizient einsetzen, vorausschauend planen, sagte Vallazza und lobte die Zusammenarbeit der drei Landesabteilungen bei der Überarbeitung der Regeln.

In die neue Richtlinie seien 15 Jahre Erfahrung eingeflossen, berichtete Tiefbauabteilungsdirektor Pagani, der die Arbeitsgruppe koordiniert hatte und bereits 2006 an der Ausarbeitung des Regelwerks mitgearbeitet hatte. Pagani hob hervor, dass nachhaltige Planung immer mehr im Mittelpunkt stehen müsse und nannte das Konzept des Life-Cycle-Management, bei dem der Einfluss des Bauwerks beim Bau und danach auf Landschaft und Umwelt berücksichtigt wird. Neu sei auch das BIM-Modell für die Planung, das alle Daten zum Vorhaben zusammenfasst und das digital für alle, die am Vorhaben arbeiten, verfügbar ist. Alle wichtigen Details, die Planer künftig wissen müssen, werden bei einer Tagung im Mai vermittelt, kündigte Pagani an.

Der Straßendienst des Landes ist für über 2800 Kilometer Landes- und Staatsstraßen zuständig und will laut Abteilungsdirektor Sicher künftig "noch mehr auf Dauerhaftigkeit achten, um die Kosten zu senken und die Infrastruktur länger nutzen zu können". Für die Haltbarkeit der Straßen sollen neue Materialien genutzt werden, beispielsweise eine zementgebundene Tragschicht. "Die effektive Belastung gibt die Beschaffenheit der Straße vor, in punkto Baustoffe und Schichten - darauf ist zu schauen", sagte Sicher. Entwässerung und Drainage seien ebenfalls besonders wichtig und würden deshalb im Planungsleitfaden dieses Details auch behandelt.

Die wichtigsten Neuerungen im Detail:

Im zweiten Abschnitt wurden die Grundsätze für eine verträgliche, integrierte und sichere Mobilität neu eingefügt. Im Mittelpunkt stehen dabei laut Artikel 5 die Bevorzugung von intermodalen Systemen und Knotenpunkten sowie die Untersuchung der Betankung von emissionsarmen Antriebssystemen mit Strom, Wasserstoff, Methan. Dabei muss eine ausgewogene Lösung zwischen der notwendigen Mobilität und den verfügbaren Ressourcen gefunden werden. Weiters muss im urbanen Bereich muss den schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Menschen mit Beeinträchtigung, Fußgängern oder Radfahrern der Vorrang gegeben werden (Artikel 6). Zur Bewertung der Sicherheit müssen sowohl objektive Parameter (Unfallstatistik etc.) als auch das Kriterium der gefühlten Sicherheit (Fußgänger, Radfahrer) berücksichtigt werden (Artikel 7).

Die Kriterien für eine nachhaltige Planung sind im dritten Abschnitt geregelt und definieren laut Artikel 8, dass bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Transport und die Herstellung der Baustoffe berücksichtigt werden sowie die Logistik und die Transporte währende der Bauphase. Weiters erfolgt laut Artikel 9 die Abstimmung mit dem Auftraggeber die Projektabwicklung mit spezifischen digitalen Methoden laut der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM).

Neu eingeführt wurde auch im vierten Abschnitt zu den Straßen ein neuer Regelquerschnitt mit Überholspur (Artikel 17). Weiters wurden die Vermessung und Anordnung von Fußgängerüberwegen in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen neu geregelt laut Artikel 42 mit einem Fokus auf Sicherheit sowie auf die korrekte Führung von Fahrradwegen bei Kreisverkehrsanlagen (Artikel 47). Angepasst wurden auch im sechsten Abschnitt die periodischen Kontrollen der Brücken. Die Verwendung der BIM-Methode wurde hingegen im siebten Abschnitt für Tunnels vorgeschrieben, wobei in diesem Abschnitt auch ein funktionierendes Empfangsnetz für Mobiltelefone und Radios eingefügt worden ist.

Ein wichtiger Abschnitt der neuen Richtlinien beschäftigt sich mit den Geh- und Fahrradwegen. Die Fahrradmobilität wurde als grundlegender Bestandteil der Verkehrspolitik in den Richtlinien verankert. Sämtliche Mobilitätsformen müssen bei der Planung und Realisierung neuer Verkehrsinfrastrukturen berücksichtigt werden. Die Elektromobilität muss bei der Dimensionierung von Fahrradwegen berücksichtigt werden. Ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr wurde eingeführt sowie drei Fahrradwegtypen (Fahrradschnellweg RS, Alltagsfahrradweg RA, Freizeitfahrradweg RF) mit jeweiligen Mindestkriterien.  Weitere Punkte für die Förderung der Fahrradmobilität sind: die ganzjährige Instandhaltung für Alltags- und Schnellradwege, die Beleuchtung gefährlicher Stellen, der Vorrang für Fahrräder und räumliche Trennung von Gehwegen bei Fahrradschnellwegen und die räumliche Trennung von Fahrradwegen und stark befahrenen Straßen. Neu eingeführt wurden auch Fahrradvorzugspuren auf den Passstraßen und zwar die parallele Anordnung von Fahrradwegen für bergauf fahrende Fahrräder.

Was die Gehwege anbelangt, so soll die Mindestbreite bei nachweislichem Bedarf angehoben werden. Sollte über einen längeren Abschnitt ein stark verschmälerter oder kein Gehweg vorgesehen sein, muss dies entsprechend begründet und von der für die Genehmigung des Projektes zuständigen Stelle, genehmigt werden.


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san/rc


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