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Lernstandserhebungen dauerhaft geregelt

Lernstandserhebungen sind Voraussetzung, um zu den staatlichen Abschlussprüfungen an Mittel- und Oberschule antreten zu können. Nun gibt es eine Reglung für die deutsche und ladinische Schule.

Die Landesregierung hat am gestrigen (1. Februar) Dienstag auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer und im Einvernehmen mit seinem ladinischen Amtskollegen Daniel Alfreider die Durchführung der Lernstandserhebungen an den deutschen und ladinischen Schulen in Südtirol systematisch und dauerhaft geregelt. 

Bekanntlich sind die Lernstandserhebungen unter anderem seit 2017 Voraussetzung, um zu den staatlichen Abschlussprüfungen an Mittel- und Oberschule antreten zu können und finden somit jährlich in den Abschlussklassen der Mittel- und der Oberschulen statt. In weiteren Jahrgangsstufen wird der Lernstand in Zukunft in einem zweijährigen Rhythmus erhoben. 

"In Südtirol kann zwar die italienische Schule mit den staatlichen Vorgaben arbeiten, für die deutschsprachige und ladinische Schule ist aufgrund der sprachlichen und kulturellen Besonderheiten eine Anpassung notwendig", erklärt Landesrat Achammer. "Bisher haben wir die Lernstandserhebungen an den deutschsprachigen und ladinischen Schulen jährlich mit einem eigenen Beschluss geregelt. Nun setzen wir auf eine dauerhafte Regelung, mit der wir für die Schulen und alle an der Umsetzung der Erhebung Beteiligten Klarheit und Planungssicherheit schaffen wollen."

Mit dem Beschluss werden die Deutsche Bildungsdirektion und die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion dazu ermächtigt, mit dem INVALSI (Istituto Nazionale per la Valutazione del Sistema educativo di Istruzione e Formazione) und anderen Partnerorganisationen Konventionen und Vereinbarungen zur Umsetzung der vorgesehenen Lernstandserhebungen abzuschließen.

"Auf diese Weise wollen wir ein systematisches und regelmäßiges Monitoring des Kompetenzerwerbs der Schüler und Schülerinnen gewährleisten", sagt der Leiter der Evaluationsstelle, Martin Holzner, "andererseits aber auch die Durchführungsfrequenz für einige Erhebungen verlängern, um die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Lernstandserhebungen an den Schulen zu intensivieren." Die Evaluationsstellen wollen beide Zielsetzungen durch flankierende Maßnahmen unterstützen und damit zur Weiterentwicklung der Unterrichtspraxis beitragen.


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jw


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