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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag 2019-21 unter Dach und Fach
Mit großer Mehrheit haben die Gewerkschaften dem Abschluss des BÜKV 2019-2021 zugestimmt. LH Kompatscher hat zudem die nötigen Finanzmittel für künftige Verhandlungen zugesichert.
Mit zwei Unterzeichnungen wurden am heutigen Freitag (26. Mai) zwei entscheidende Schritte für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) in der öffentlichen Verwaltung gesetzt: Zum einen haben die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und Gewerkschaftsorganisationen den für den Zeitraum 2019-2021 gültigen abschließdenden Vertrag unterzeichnet. Bis auf eine einzige Gewerkschaft haben alle Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet. Gemeinsam vertreten sie 85 Prozent der eingeschriebenen Mitglieder.
Mit diesem Abschluss wird nun der Weg für die offizielle Aufnahme von Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 frei. Gleichzeitig hat Landeshauptmann Arno Kompatscher auch eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, mit der die Landesregierung in ihrem Gesetzesvorschlag für den Nachtragshaushalt die nun zusätzlich erforderlichen Finanzmittel vorsehen wird.
Landeshauptmann Kompatscher sprach von einer "guten Nachricht für das Land Südtirol": Alle Beteiligten hätten zuletzt intensiv und konstruktiv um das Ergebnis gerungen. "Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass dies nicht alle Bedürfnisse, vor allem nicht die gesamte Inflation ausgleicht. Daher ist es wichtig, gleich die Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 aufzunehmen. Damit können wir den rund 32.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen die Botschaft geben, dass wir ihre Leistungen sowohl rückwirkend als auch mit Blick auf die nächsten Verhandlungen anerkennen", sagte Kompatscher.
Zeitraum 2019-2021: Neues Lohnmodell
Der BÜKV für die drei Jahre von 2019 bis 2021 war zuvor in zwei Teilverträgen abgeschlossen worden. Für den definitiven Abschluss fehlte allerdings noch die Neuregelung der neuen Lohnkurve. Mit der heutigen Unterzeichnung wird also ein neues Lohnmodell eingeführt, das für all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, die ab 1. Jänner 2024 angestellt werden. Dabei werden die derzeitigen Einstiegsgehälter um rund 10 Prozent erhöht. Im Gegenzug verläuft die anschließende neue Lohnkurve im Sinne der Kostenneutralität flacher und sieht lediglich vier Erhöhungen der Anfangsgehälter vor: nach 5 Dienstjahren um 4 Prozent, je weitere drei Prozent nach 12 und 21 und weitere 5 Prozent nach 28 Dienstjahren. "Ziel dieses neuen Lohnmodells ist es, sagt der Generaldirektor des Landes Südtirol, Alexander Steiner, "die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiver zu machen".
Anpassung der Gehälter auf 3 Ebenen vorgesehen
Mit der Verpflichtungserklärung sichert Landeshauptmann Kompatscher auch den finanziellen Rahmen für die nun beginnenden Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 ab. Diese Absicherung ist jetzt nötig, da die Landesregierung bereits am kommenden Dienstag über den Gesetzesvorschlag für den Nachtragshaushalt entscheidet, der dann an den Landtag weitergeleitet wird.
Verwendet werden soll sie für eine weitere Gehaltsanpassung, um die Inflation abzufedern. Die Details sollen nun in den Verhandlungen für den ersten Teilvertrag des "neuen BÜKV" festgelegt werden. Insgesamt rechnet das Land mit einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts von 270 bis 280 Millionen Euro. Sobald diese feststehen, werden die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung die Anpassungen auf drei Ebenen erhalten: Erstens in Form einer rückwirkenden Nachzahlung für den Zeitraum 2019-2021 sowie die Folgejahre 2022 und 2023 geben. Zweitens ist eine Akontozahlung für die Inflation der Jahre 2022-2024 vorgesehen. Drittens werden ab Gültigkeit dieses ersten Teilvertrags auch die Gehälter selbst mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2023 strukturell angehoben - sprich: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden monatlich mehr Gehalt erhalten.
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut.
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gst