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Aussiedlung von Hofstellen: Bewertungskommission ernannt

Die Landesregierung hat heute die Mitglieder der Kommission ernannt, die bewertet, ob Hofstellen eines geschlossenen Hofes ausgesiedelt oder Hofstellen an andere Standorte verlegt werden dürfen.

Um Hofstellen eines geschlossenen Hofes oder Wirtschaftsgebäude aus dem Mischgebiet an einen anderen Standort zu verlegen, braucht es laut Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) die Zustimmung einer eigenen Kommission.

Die Landesregierung hat heute (9. April) auf Vorschlag von Raumordnungslandesrat Peter Brunner die Mitglieder der Kommission für die Bewertung der Aussiedlung von Hofstellen für die laufende Amtszeit von 2024 bis 2028 namhaft gemacht.

"Mit der Ernennung der Mitglieder dieser Kommission können Anträge um Verlegung wieder bewertet werden", sagt Landesrat Brunner. "Die Zusammenarbeit zwischen Fachleuten und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern in der Kommission gewährleistet, dass sowohl landwirtschaftliche Anliegen als auch räumliche Aspekte und Normen in den Entscheidungen berücksichtigt werden."

Als Vertreterin der für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Landesabteilung ist Sabrina Vanzo effektives Mitglied der Kommission und Michaela Garbari Ersatzmitglied. Als Vertreter der für Landwirtschaft zuständigen Landesabteilung ist Markus Joos effektives Mitglied und Andreas Kompatscher Ersatzmitglied. Der jeweils zuständige Bürgermeister oder die zuständige Bürgermeisterin gehören ebenfalls der Kommission an und führen den Vorsitz. Für die Sekretariatsangelegenheiten ist die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständig.


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san


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