Archiv
Archiv 2014
Aufwertung für den Landesdienst: Die Neuerungen im BÜKV 2019-21 (2/2)
Mit dem heute unterzeichneten Entwurf des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags 2019-2021 wird die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung attraktiver – auch für Quereinsteiger.
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 öffentliche Bedienstete, unter anderem der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften. Die Zuständigkeit für die Vertragsverhandlungen liegt bei Personallandesrätin Magdalena Amhof. Mit dem heute (23. Juli) erfolgten Vertragsabschluss für den Dreijahreszeitraum 2019-21 stehen in Kürze mehrere Neuerungen an.
Elternzeit wird flexibel nutzbar und besser entlohnt
Im Unterschied zu bisher wird die Elternzeit in Zukunft auch stunden- oder tageweise und in unbegrenzt vielen Abschnitten nutzbar sein, die Fristen für die Vorankündigung deutlich verkürzt. Zwei Monate werden zudem höher entlohnt – zu 100 bzw. zu 80 Prozent anstatt wie bisher zu 30 Prozent. Während der Elternzeit reifen künftig auch Urlaub und 13. Monatsgehalt an. Die Elternzeit kann schließlich auch dafür verwendet werden, um die eigene Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum hinweg zu reduzieren. Der 60-tägige Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes kann länger genutzt werden, und zwar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Einstieg in die Landesverwaltung wird attraktiver
Die Berufserfahrung wird ab Beginn des Dienstverhältnisses effektiv anerkannt, der Zeitrahmen für die Beantragung auf 120 Tage nach Dienstantritt erweitert. Künftig wird der oder die direkte Vorgesetzte bewerten, ob und wie viel Berufserfahrung anerkannt werden soll. Zudem wird es möglich, höhere Beträge für Aufgabenzulagen und Koordinierungszulagen zu vergeben, um Kompetenzen, besondere Verantwortung oder beschwerliche Aufgaben zu berücksichtigen, und zwar im Ausmaß von bis zu 60 Prozent des Grundgehaltes bzw. bis zu 100 Prozent bei mehreren Zulagen (bisher 45 Prozent). Erhöht wurden auch die zulässigen Ausgaben der Mitarbeitenden für Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Außendiensten: Sie wurden an jene der Führungskräfte angepasst.
Weitere verwaltungstechnische Schritte notwendig
Nach der Unterzeichnung des Entwurfs durch die Verhandlungsparteien müssen nun mehrere Verwaltungsstellen ein positives Gutachten dazu abgeben. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
red/ck