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Archiv 2014
Arbeitsministerium erkennt Meister als Spitzenqualifikation an
Südtiroler Meistertitel nun staatlich und europäisch besser vergleichbar – Zugang zu Berufsbildern der 6. Funktionsebene der Landesverwaltung soll geprüft werden
BOZEN (LPA). Gute Nachrichten für Südtirols Handwerk, Gastgewerbe und Handel: Künftig wird der Abschluss als "Meister/Meisterin" oder "Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin" auf staatlicher und europäischer Ebene stärker anerkannt und auf dieselbe Stufe wie jene des akademischen Bachelors gehoben. Bereits im August 2018 hatte die Südtiroler Landesregierung dieses Vorhaben in die Wege geleitet, nun führten die Gespräche mit dem Arbeitsministerium zum Erfolg. "Es ist uns gelungen zu überzeugen, dass es auch im Berufsbildungssystem besonders anspruchsvolle berufliche Qualifikationen gibt. Das ist eine enorme Aufwertung der Meisterausbildung und der beruflichen Bildung insgesamt", erklärt Landesrat Philipp Achammer. Er betont, dass die Einstufung von Meister und Bachelor auf derselben Niveaustufe keineswegs bedeute, dass der eine Titel dem anderen entspreche. Vielmehr handle es sich um zwei sehr unterschiedliche Ausbildungswege, die aber beide einen hohen Wert hätten, der nun europaweit anerkannt werde. Auf Achammers Vorschlag hat die Landesregierung am 1. April zudem festgelegt, dass geprüft werden soll, ob das Meister-Diplom den Zugang zu bestimmten Berufsbildern der 6. Funktionsebene innerhalb der Südtiroler Landesverwaltung ermögliche. Dafür müssten die entsprechenden Bestimmungen in den Kollektivverträgen angepasst werden.
Bildungsabschlüsse sollen in Europa im Sinne mit dem achtstufigen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) besser vergleichbar werden. Dazu ordnen die Mitgliedsstaaten ihre Abschlüsse nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zu. Künftig werden Meister- und Handelsfachwirt-Diplome mit dem Vermerk „Zuordnung zum NQR/EQR: Niveau 6“ versehen. "Personen, die seit dem 28. August 2018 bereits ein Meister oder Handelsfachwirt-Diplom erhalten haben, können eine amtliche Bestätigung über die Zuordnung ihres Diploms zum NQR-Niveau 6 beantragen", informiert Cäcilia Baumgartner, Direktorin des Landesamtes für Lehrlings- und Meisterausbildung. Die Zuordnung habe neben dem symbolischen vor allem auch einen praktischen Nutzen, beispielsweise bei Bewerbungen oder für die offizielle Anerkennung eines Diploms im EU-Ausland. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde der Meistertitel bereits vor über zehn Jahren dem Niveau 6 zugeordnet. Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es im Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung (Tel. 0471 416980, lehre.meister@provinz.bz.it).
red/ck