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Archiv 2014
Aufwertung: Über 8 Millionen Euro für Landes- und Schulpersonal
Die Landesregierung hat Geldmittel und Unterzeichnung von drei neuen Bereichsverträgen genehmigt. Laut Landesrätin Amhof zielen viele Änderungen auf eine "Aufwertung für herausfordernde Tätigkeiten".
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 21. November auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof die Unterzeichnung von drei Bereichsverträgen und die Zweckbindung von rund 8,2 Millionen Euro pro Jahr für deren Umsetzung genehmigt. Sie betreffen das Landespersonal, das Lehrpersonal der Berufs-, Fach- und Musikschulen, das pädagogische Personal der Kindergärten und die Mitarbeitenden für Integration sowie die Führungskräfte der Schulen staatlicher Art. Landesrätin Amhof sagt dazu: "Viele der Neuerungen zielen darauf ab, dass herausfordernde Aufgaben und Zusatzleistungen angemessen vergütet werden, auch aufgrund der Personalknappheit in einigen Bereichen." Die Verträge werden nun vom Rechnungshof begutachtet und im Anschluss definitiv unterzeichnet.
Zulagen für spezifische Berufsbilder im Landesdienst
Speziell im Bereich Grundbuch und Kataster und im IT-Sektor werden neue Zulagen eingeführt, um den spezifischen Fachkompetenzen der entsprechenden Berufsbilder gerecht zu werden. Der Fonds für Zulagen in der Wohnbauberatung wird aufgrund der vielfältigen Aufgaben und erforderlichen Kompetenzen aufgestockt. Auch für Personal, das Schalterdienst tätigt, wurde heute eine Zulage genehmigt.
Finanzielle Aufwertung vieler Tätigkeiten an Landesschulen und Kindergärten
"In diesem Vertrag haben wir uns auf Anliegen konzentriert, die zu einer finanziellen Aufwertung führen, zügig umsetzbar und noch heuer finanzierbar sind", sagt Amhof. So wird unter anderem die Zulage für Klassenvorstände verdoppelt, neue Zulagen werden für Gruppenunterricht oder Fachgruppenleitung an Musikschulen eingeführt. Über das normale Pensum hinaus übernommene zusätzliche Stunden werden künftig höher vergütet. Die Zulage für Integrationsfachkräfte an Kindergärten wird erhöht, Mitarbeitende für Integration erhalten künftig eine Zulage bei Ausübung pflegerischer Tätigkeiten bei der Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wie kürzlich bei den Schulen staatlicher Art erfolgt, wird die Zulage für die Begleitung bei Ausflügen verdoppelt. Neu ist die finanzielle Anerkennung von drei Dienstjahren für Lehrpersonen mit Meisterbrief.
red/san