Fotos 2014

Weitere Fotos


Seitenanfang

Archiv 2014

Kollektivvertrag: Regionalregierung erteilt grünes Licht

Der neue Kollektivvertrag für das Personal der Region, der Handelskammern Bozen und Trient und des Gerichtspersonals kann unterzeichnet werden. Über 900 Mitarbeitende sind davon betroffen.

Mit dem neuen Kollektivvertrag für das Personal der Region wird unter anderem neue Arbeitsformen wie das Smart Working geregelt. (Foto: pexels)

Auf ihrer heutigen (23. September) Sitzung hat die Regionalregierung der endgültigen Unterzeichnung des Entwurfs des erneuerten Kollektivvertrages zugestimmt. Zugute kommt der Vertrag rund 940 Mitarbeitenden für den Zeitraum 2016 bis 2018. "Dieser Vertrag ist eine gute Grundlage und ein wichtiges Ergebnis für unser Personal. Schließlich konnten damit die über einen längeren Zeitraum geführten Verhandlungen zu einem guten Abschluss gebracht werden", betont der Vizepräsident der Regionalregierung, der den entsprechenden Beschluss heute eingebracht hat. Erstmals gilt der Kollektivvertrag auch für das Verwaltungspersonal der Gerichtsämter in Südtirol und im Trentino. Zudem ist der Vertrag gültig für das Verwaltungspersonal der Region und der Handelskammer von Bozen und Trient, die nicht im Führungsrang eingetragen sind. 

Neben dem wirtschaftlichen Teil sind darin auch unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen, wie die Durchführung von vereinfachten Auswahlverfahren, eine höhere Anerkennung des Dienstalters, die Ausarbeitung eines Prämiensystems oder die Regelung neuer Arbeitsweisen wie mobiles Arbeiten (Smart Working). "Wir passen damit unser Vertragswerk um damit unseren Mitarbeitenden eine höhere Wertschätzung entgegen zu bringen, aber auch um unsere Organisationsabläufe weiter zu verbessern. Damit wollen wir die Region als modernen, zukunftsorientierten Arbeitgeber weiterentwickeln", hebt der Vizepräsident hervor. Der Vertrag gilt für rund 940 Mitarbeitende der Region, der Gerichtsämter und der beiden Handelskammern von Bozen und Trient, die nicht im Führungsrang eingetragen sind.

ck


Seitenanfang