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Archiv 2014
Land und Gewerkschaften unterzeichnen BÜK-Teilvertrag
Mit der heutigen Unterschrift haben öffentliche Delegation und Gewerkschaften den zweiten Teilvertrag zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag im Wert von 90 Millionen Euro definitiv besiegelt.
Am vergangenen Samstag hat die Landesregierung dem zweiten Teilvertrag für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags BÜKV für den Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 zugestimmt. Heute Morgen (3. Dezember) haben die Mitglieder der öffentlichen Delegation um Alexander Steiner und die Vertreter der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes - von SAG-GS-AGO und ASGB über CGIL/AGB, SGB/CISL und UIL/SGK bis hin zu NURSING UP - den zweiten Teilvertrag definitiv unterzeichnet. "Die Unterschrift erfolgt in einer schwierigen Zeit. Gemeinsam ist es uns jedoch gelungen, den zweiten Teilvertrag zum Wohle der öffentlichen Bediensteten erfolgreich abzuschließen", zeigt sich Generaldirektor Alexander Steiner zufrieden.
Der Vertrag gilt für die rund 33.500 Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst, von der Landesverwaltung über den Landesgesundheitsdienst, die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut und den Verkehrsämtern von Bozen und Meran. Die öffentlich Bediensteten können ab Jahresbeginn 2021 mit einem weiteren Inflationsausgleich ihrer Gehälter von 1,1 Prozent rechnen. Besserstellungen gibt es beim Mensadienst beziehungsweise bei den Essensgutscheinen. Mit diesem zweiten Teilvertrag wird zudem die arbeitsrechtliche Grundlage für die Anhebung der Koordinierungszulage des Landesgesundheitspersonals und der Seniorenwohnheime geschaffen. Zudem sind darin die Leistungsprämien und Sonderprämien für die außergewöhnliche Arbeitsbelastung während des Notstands festgeschrieben, wofür zwölf Millionen Euro für die allgemeinen Leistungsprämien und zusätzliche 1,8 Millionen Euro als Sonderprämie zur Verfügung gestellt werden.
Im Detail geregelt wird im neuen Vertrag das Smart Working oder "Agile Arbeiten". Durch die Verankerung der Grundsätze des Smart Workings im BÜKV kann diese Arbeitsform über die Zeit des Covid-19-Notstands hinaus genutzt und unabhängig von staatlichen Vorgaben gestaltet werden.
Für den Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 hat das Land für die Erneuerung der Kollektivverträge insgesamt 300 Millionen Euro vorgesehen. Der erste BÜK-Teilvertrages war Ende 2019 unterzeichnet worden. Dieser zweite Teilvertrag beinhaltet Maßnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro.
jw