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Forstwirtschaft: Vertragsbedingungen und Preisverzeichnis angepasst
Die Landesregierung hat am Dienstag, 15. Februar die Vertragsbedingungen und das Preisverzeichnis für die Anmietung von Baumaschinen für Arbeiten in Eigenregie der Abteilung Forstwirtschaft genehmigt.
Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (15. Februar) auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die Vertragsbedingungen und das beiliegende Preisverzeichnis 2022 für die Eigenregiearbeiten der Abteilung Forstwirtschaft genehmigt.
Zu den Aufgaben des Forstdienstes zählen unter anderem auch zahlreiche Regiearbeiten in der Landschaft wie der Bau von Waldwegen, Löschteichen, Aufforstungen und Schutzwaldpflege oder Herdenschutzmaßnahmen. "Jährlich werden für einen Gesamtbetrag von beinahe zehn Millionen Euro rund 500 Projekte ausgearbeitet", berichtet Landesrat Schuler.
Diese Arbeiten werden grundsätzlich in Eigenregie ausgeführt. Da die Abteilung aber nicht mit ausreichend Maschinen ausgerüstet ist, muss sie Dienstleitungen von anderen Firmen beziehen. Die zuständigen Forstämter beschaffen sich dabei die für die Arbeiten notwendigen Arbeitsmittel direkt bei den Unternehmen. Die entsprechenden Vertragsbedingungen sowie das Preisverzeichnis werden jährlich den aktuellen Marktbedingungen angepasst und von der Landesregierung genehmigt.
"Mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass die Arbeiten zum Erhalt des ländlichen Raums auch im künftigen Jahr in der gewohnten Qualität ausgeführt werden können", unterstreicht Landesrat Schuler.
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np