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Archiv 2014
Gemeinden: Vereinbarung zu Corona-Abrechnungen auch für 2023
Um den Südtiroler Gemeinden die Abrechnung der staatlichen Corona-Hilfsgelder zu erleichtern, setzt das Land erneut auf die Zusammenarbeit mit MEF, Friaul-Julisch Venetien und Aostatal.
Um die Gebietskörperschaften bei der komplexen Abrechnung der staatlichen Corona-Hilfen zu unterstützen, baut das Land Südtirol weiterhin auf die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen MEF sowie mit den autonomen Regionen Friaul-Julisch Venetien und Aostatal.
Die Landesregierung hat heute (15. November) beschlossen, zu diesem Zweck für das Jahr 2023 eine neue Vereinbarung zur Abrechnung der staatlichen Finanzmittel 2022 und zur Erfüllung der Bescheinigungspflichten für das Jahr 2023 einzugehen. Ein entsprechendes Abkommen für die Abrechnung der staatlichen Covid-19-Gelder war bereits für die Jahre 2020 und 2021 abgeschlossen worden. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung für das Jahr 2023 hat die Landesregierung den Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, ermächtigt.
Mit dieser Vereinbarung wird den örtlichen Körperschaften in Südtirol, Friaul-Julisch Venetien und dem Aostatal und den jeweils zuständigen Ämtern des Landes Südtirol und der beiden Regionen der direkte Zugang zur Web-Anwendung des Wirtschafts- und Finanzministeriums "Pareggiobilancio" ermöglicht.
"In Südtirol ist die Finanzierung und die Aufsicht über die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften Aufgabe des Landes", erinnert Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung sowohl für Gemeinden als auch für Finanzen zuständig ist: "Über dieses Abkommen unterstützen wir die Gemeinden bei der Abrechnung der staatlichen Corona-Hilfen."
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jw