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Gesundheitspersonal: Drei neue Fachrichtungen ab 2024 an der Claudiana
Die Landesregierung hat das 3-jährige Ausbildungsprogramm der Claudiana genehmigt. Neu dazu kommen die Bachelor-Studien in Techniken der psychiatrischen Rehabilitation, Berufserziehung und Hörakustik.
Jeweils 20 Studienplätze werden für die drei neu zu aktivierenden Fachrichtungen - sprich die Techniken der psychiatrischen Rehabilitation, Berufserziehung und Hörakustik - am universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe "Claudiana" ab dem akademischen Jahr 2024/25 verfügbar sein.
In ihrer heutigen (18. April) Sitzung hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass die bereits bestehenden Bachelor-Studiengänge an der Claudiana auch in den kommenden drei Jahren weiterhin angeboten werden. Dabei handelt es sich um: Krankenpflege, Hebammen, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Biomedizinische Labortechnik, Medizinische Röntgentechnik, Dentalhygiene, Ernährungstherapie, Sanitätsassistenz und Techniken der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeitsplatz. Je nach Bedarf starten einige Studiengänge jährlich, so etwa jene für Krankenpflegerinnen und -pfleger, Physiotherapeuten und -therapeutinnen sowie Sanitätsassistentinnen und -assistenten. Andere Studiengänge starten nur zweijährlich oder seltener. Aktivieren wird man auch ein Fachlaureat in Rehabilitationswissenschaften. Beim Fachlaureat in Pflege- und Hebammenwissenschaften wird die Anzahl der Studienplätze von 20 auf 25 erhöht.
"Im Gesundheitsbereich gibt es sehr vielfältige Berufsprofile und dementsprechend breit muss auch das Ausbildungsangebot sein. Alle Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Studiengänge werden eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Betreuung, die Prävention oder den Erhalt von Gesundheit spielen und insofern legen wir großen Wert darauf, dass das Angebot auch gut angenommen wird", betont Landeshauptmann und Landesrat für Gesundheit Arno Kompatscher.
Die Landesregierung ist dafür zuständig, den Ausbildungsbedarf an Gesundheitsberufen und Spezialisierungen festzulegen. Sie beruft sich dazu auf Vorschläge des Landeskomitees für die Planung im Gesundheitswesen.
Mit einem weiteren Beschluss wurden auch die Mittel bereitgestellt, um weiterhin das Taschengeld für das Praktikum an die Studierenden der Claudiana auszuzahlen. Das Taschengeld war zu Beginn 2021 deutlich erhöht worden und beträgt derzeit drei Euro pro Stunde im ersten, fünf Euro im zweiten und dritten Studienjahr.
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kl