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Wohnbau: Beschleunigung über Nachtragshaushalt eingeführt

Künftig wird von der derzeit vorgesehenen Berechnung der Konventionalfläche weitgehend abgesehen. Damit wird die Beitragsbearbeitung beschleunigt, erklärt Landesrätin Waltraud Deeg.

Mit der Genehmigung des entsprechenden Artikels im Nachtragshaushalt wurde heute (28. Juli) auch einer Vereinfachung im Bereich Wohnbauförderung zugestimmt. Künftig wird für die Ermittlung der Beitragshöhe von der Berechnung der Konventionalfläche abgesehen, da sich diese nur in relativ wenigen Fällen auf die Höhe der zustehenden Förderung auswirkt. Im Beitragsgesuch muss in Zukunft lediglich eine Erklärung des oder der Begünstigten enthalten sein, wonach die betroffene Wohnung die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und somit insbesondere eine Maximalfläche von 110 beziehungsweise 130 Quadratmetern nicht überschreitet. Dadurch ist bei der Bearbeitung der Gesuche nicht mehr die detaillierte Berechnung der Fläche der Immobilie erforderlich. 

Diese Änderung hatte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg in der jüngsten Sitzung der Landesregierung eingebracht. Sie ergänzt die bereits von der Landesregierung gutgeheißenen Änderungen der Beiträge der Wohnbauförderung, wonach die Einkommensstufen der Inflation sowie die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung angepasst werden (LPA hat berichtet). "Die Änderungen bewirken, dass die Bearbeitung der Wohnbauansuchen beschleunigt wird und damit die Bürgerinnen und Bürger schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag gelangen", erklärt Landesrätin Deeg.


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ck


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