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Archiv 2014
Kollektivvertragsverhandlungen: 129 Millionen Euro für Lehrpersonal
Am Dienstag dieser Woche (5. September) erteilte die Landesregierung der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen den Auftrag, die Verhandlungen aufzunehmen und bis zum Herbst zu unterzeichnen.
Wie beim bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (LPA hat berichtet) soll auch für die 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols bis zum Herbst eine Erneuerung des Kollektivvertrags erfolgen: Vorgesehen ist eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich 2019-2021, eine Einmalzahlung als Vorschuss auf den Inflationsausgleich 2022 und eine Vorauszahlung für die in der Vertragsperiode 2022-2024 angereifte bzw. noch anzureifende Inflation sowie eine Neufestsetzung der Landeszulage.
Nachdem der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung im Nachtragshaushalt für diesen Zweck 129 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, hat die Landesregierung am Dienstag (5. September) per Beschluss die Programmziele für die Kollektivvertragsverhandlungen vorgegeben und an die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen übermittelt. Damit – sowie mit der Genehmigung eines ersten Teilvertrags – ist die Grundlage für einen relativ schnellen Abschluss der Vertragsverhandlungen geschaffen.
Der Beschluss im Detail
Ähnlich wie beim bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (Bükv) muss der Kollektivvertragsentwurf laut Beschluss vom Dienstag folgendes enthalten: eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich für den Zeitraum 2019-2021; eine Einmalzahlung als Vorschuss auf den Inflationsausgleich 2022; eine Neufestsetzung der Landeszulage ab dem 01.01.2023; eine Vorauszahlung für die in der Vertragsperiode 2022-2024 angereifte bzw. noch anzureifende Inflation; und die Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags über die wichtigsten Aspekte der wirtschaftlichen Behandlung des Personals im Bildungs- und Forschungssektor - Dreijahreszeitraum 2019-2021 - vom 6. Dezember 2022, wobei die Erhöhungen des staatlichen Grundgehalts mit der Landeszulage laut Artikel 17 des Einheitstextes der LKV vom 23. April 2003 verrechnet werden.
Die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften ist verpflichtet, bei den Verhandlungen die mit Landesgesetz bereitgestellten Finanzmittel zu beachten: nämlich die Zuweisung von 66 Millionen Euro für Einmalzahlungen (58 Millionen Euro für den Inflationsausgleich 2019-21 und 8 Millionen Euro für den Inflationsausgleichsvorschuss 2022) und von 63 Millionen Euro für die vollständige Umsetzung (je 21 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025) – insgesamt also 129 Millionen Euro.
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mdg/mpi