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Änderungen bei zwischengemeindlicher Zusammenarbeit beschlossen

Die Landesregierung hat punktuellen Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. Neu ist unter anderem die Frist innerhalb derer Ansuchen abgegeben werden müssen.

Seit fast fünf Jahren unterstützt das Land Südtirol jene Gemeinden, die verstärkt zusammenarbeiten und Arbeiten gemeinsam bewältigen. Dies reicht von der gemeinsamen Führung der Ämter, hin zur Einhebung von Steuern und Gebühren oder der Erteilung von Ermächtigungen. Seit der Einführung der zusätzlichen Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit wurden circa 22 Millionen Euro an die Gemeinden überwiesen.

Die Landesregierung hat heute (14. Mai) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher einige punktuelle Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. "Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, basierend auf deren Erfahrungswerten, erstellt. Somit handelt es sich hier um Verbesserungen im Sinne der Gemeinden", führte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung aus.  

Die Änderungen beziehen sich auf die Frist innerhalb derer das Ansuchen um Finanzierung gestellt werden muss. Bisher konnten die Ansuchen laufend eingereicht werden, nun müssen die Ansuchen für das Jahr 2024 innerhalb 30. Juni eingereicht werden. Wenn die Zusammenarbeit den Gemeindesekretärsdienst betrifft, ist zudem vorgesehen, dass die Finanzierung nur dann gewährt wird, wenn ein oder mehrere Gemeindesekretärsstellen der zusammenarbeitenden Gemeinden unbesetzt sind. 

Die Landesregierung hat den Landeshauptmann dazu ermächtigt diesbezüglich eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung für 2024 zu unterzeichnen. Der Rat der Gemeinden hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Derzeit wird an einer weitreichenden Überarbeitung des Regelwerkes gearbeitet. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden weiter gestärkt und intensiviert werden.


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ck


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