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Wildunfall: 112 wählen, Tiere vor Ort lassen

Jährlich gibt es in Südtirol 1000 Wildunfälle, letzthin öfter mit Rehkitzen. Die Abteilung Forstdienst appelliert an die Bevölkerung, Tiere nicht mitzunehmen, sondern die Notrufnummer 112 zu wählen.

Zwischen Ende Mai und Ende Juni werden die Rehkitze im hohen Gras gesetzt und beginnen schon wenige Tage nach der Geburt mit ersten unabhängigen Schritten. Oft führen diese auch auf die Straßen und immer wieder kommt es zu Unfällen. 

"Allein in den vergangenen 10 Tagen wurde der Bereitschaftsdienst des Landesforstdienstes öfters wegen Wildunfällen alarmiert – in drei Fällen hatten die Autolenker die verletzten Tiere mitgenommen und zum Tierarzt gebracht“, berichtet Dominik Trenkwalder vom Amt für Wildtiermanagement. Das sei gut gemeint, aber kein guter Dienst an den Tieren. 

"Es handelt sich um Wildtiere, für die der Kontakt mit Menschen keine für ein Wildtier würdige Zukunft bedeutet", erklärt er. Überlebensfähig ohne Rehgeiß sind die Kitze erst ab Herbst, völlig autonom im kommenden Jahr, wenn die Rehgeiß erneut setzt. "Richtig wäre es, im Falle eines Unfalls die Landesnotrufzentrale 112 zu verständigen. So wird der Bereitschaftsdienst des Forstdienstes und in der Folge der Jagdaufseher oder Revierleiter verständigt. Da es sich um jagdbare nicht geschützte Tierarten handelt, ist es nicht vorgesehen, einen Tierarzt hinzuzuziehen“, so Trenkwalder. Kleine Verletzungen bei Wildtieren heilen allein aus; ist die Verletzung lebensbedrohlich, wird das Tier im Sinn des Tierschutzes erlöst. 

Mitnahme verletzter Tiere ist Wilderei

Die Mitnahme von jagdbaren Wildtieren ist nicht erlaubt – auch nicht in guter Absicht. "Wildtiere sind unverfügbares Vermögen des Staates. Jägern gehört das Wild, sofern es rechtmäßig erlegt wurde“, erklärt Trenkwalder. Ein Unfall mit Wildtieren sollte auf jeden Fall gemeldet werden. Sollte der Unfall für das Tier tödlich enden, hat der Lenker oder die Lenkerin des Fahrzeuges Anspruch auf den Kadaver, wenn es sich um jagdbare Arten handelt. Die Mitnahme des verletzten Tiers ist – juridisch gesehen – Wilderei. Für das unrechtmäßige Einfangen von Wildtieren droht eine Verwaltungsstrafe von 93 bis 466 Euro. 

"Ziel sind nicht Strafen, sondern die Aufklärung der Autolenkerinnen und Autolenker. Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie sie sich in ihrem Lebensraum in Sondersituationen richtig verhalten sollen.  Passiert trotzdem ein Unfall, muss man sich immer vor Augen führen, dass es sich um Wildtiere handelt, die man in ihrem natürlichen Lebensraum lassen sollte“, sagt Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Erste Regel zur Prävention von Wildunfällen ist eine den Straßen-  und Lichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit. 


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uli

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