Neupositionierung der Katastermappen
Die Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster ist dabei, die mittlere Genauigkeit der Katastermappen aufgrund der bestehenden Unterlagen, insbesondere der Teilungspläne, zu verbessern. Das Verfahren ist verständlicherweise in jenen Gebieten wirksamer, welche in den letzten Jahrzehnten einer bedeutenden Entwicklung unterzogen wurden. Die Durchführung des Projektes wird mehrere Jahre beanspruchen.
Trotz der Verbesserung der mittleren Genauigkeit könnte die Darstellung des einzelnen Punktes in der Mappe weiter einen Fehler von mehreren Metern aufweisen (in Wald- und Gebirgsgebieten usw. auch mehr). Die Mappe für die Bestimmung der Lage der einzelnen Grenzlinien ist rechtlich nicht maßgebend.
Auch in den Gerichtsverfahren wird die Mappe im Sinne des Art. 950 des Zivilgesetzbuchs nur dann in Betracht gezogen, wenn keine anderen Beweismittel (wie Teilungspläne, Zeugen, usw.) vorhanden sind.