Formulare
Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde zur Aktualisierung der Katasterakten der Gebäude für landwirtschaftliche Produktion
(DPR vom 28. Dezember 2000, Nr. 445)
Übertragung landwirtschaftlicher Gebäude von der Kategorie F/9 in die Kategorie F/10
Man hält es für angebracht, die landwirtschaftlichen Gebäude, für welche keine Meldungspflicht beim Gebäudekataster besteht (siehe Gutachten vom 09.02.2011), von der Kategorie F/9 in die Kategorie F/10 zu übertragen, um sofort ersichtlich zu machen, welche Gebäude von der Anwendung des Art. 19, Abs. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 78/2010 ausgeschlossen sind. So können die wirklichen Unterlassungen abgegrenzt werden und sind damit leichter feststellbar. Die Ämter werden auf Antrag der Parteien und aufgrund einer Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde, verfasst gemäß dem beigelegten Vordruck, vorgehen. Man erinnert daran, dass die Ersatzerklärung entweder vor dem Beamten unterzeichnet werden muss oder bereits unterschrieben auch per Fax oder E-Mail übermittelt werden kann. In diesem Fall muss eine nicht beglaubigte Ablichtung eines Identitätsausweises beigelegt werden, welche zusammen mit der Erklärung zu archivieren ist. Die Erklärungen werden stichprobenweise (6%) kontrolliert.
Vollmacht an einen Immobilienmakler
Mit diesem Vordruck kann der Steuerpflichtige einen Immobilienmakler bevollmächtigen, die Ausfertigung der Planunterlage einer Baueinheit deren Katasterinhaber er ist zu beantragen.