Tarife
Der Tarif ist jener Anteil der Kosten des Dienstes, an dem sich die Nutzerin/der Nutzer und deren/dessen Angehörigen je nach jeweiligem Einkommen und Vermögen beteiligen müssen. Zudem muss für die Bezahlung des Dienstes auch das von der Nutzerin/vom Nutzer eventuell bezogene Pflege- oder Begleitungsgeld verwendet werden.
Diese Kostenbeteiligung erfolgt laut den vom Land bzw. von der zuständigen Trägerkörperschaft festgesetzten Tarifen, die jährlich angepasst werden können. Bei einigen Diensten sind die Mahlzeiten im entsprechenden Tarif nicht enthalten und müssen getrennt bezahlt werden.
TARIFE DER SOZIALDIENSTE ab dem Jahr 2024:
Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2023, Nr. 1139
Sollten die Familiengemeinschaften nicht in der Lage sein, den Tarif selbst zu begleichen, übernimmt die öffentliche Hand die Bezahlung eines eventuellen Resttarifs.
Dafür kann in diesen Fällen um eine Tarifbegünstigung im Sinne des D.LH. 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung(Externer Link), beim gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengel (oder bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde) angesucht werden.