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Wer kann mitmachen?

  • Zum Wettbewerb zugelassen sind Unternehmen der Sektoren Handel, Handwerk, Industrie, Tourismus sowie Dienstleistungen.
  • Alle Unternehmen müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und in Südtirol tätig sein.
  • Zugelassen werden nur Unternehmen mit mindestens drei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen.
Der Wettbewerb ist in drei Unternehmenskategorien aufgeteilt:
  1. Unternehmen mit 3 bis 10 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen,
  2. Unternehmen mit 11 bis 50 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen,
  3. Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren einen Arbeitsstreitfall verloren bzw. ein Inspektionsprotokoll mit arbeitsrechtlichen Vorhaltungen zugestellt bekommen haben. Ebenso nicht zugelassen sind Landwirtschaftsbetriebe.