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Wer kann mitmachen?
- Zum Wettbewerb zugelassen sind Unternehmen der Sektoren Handel, Handwerk, Industrie, Tourismus sowie Dienstleistungen.
- Alle Unternehmen müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und in Südtirol tätig sein.
- Zugelassen werden nur Unternehmen mit mindestens drei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen.
- Unternehmen mit 3 bis 10 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen,
- Unternehmen mit 11 bis 50 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen,
- Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren einen Arbeitsstreitfall verloren bzw. ein Inspektionsprotokoll mit arbeitsrechtlichen Vorhaltungen zugestellt bekommen haben. Ebenso nicht zugelassen sind Landwirtschaftsbetriebe.