Beitragsauszahlung

Der Beitrag wird mit Dekret des Landesrates für Denkmalpflege gewährt. Für die Auszahlung sind das Ansuchen um Beitragsauszahlung auf stempelfreiem Papier einzureichen und ordnungsgemäß saldierte Endabrechnungen, die nach Einreichen des Ansuchens um Förderung datiert und vom Beitragsbegünstigten unterschrieben sein müssen, vorzulegen. Die Rechnungen müssen die Summe der anerkannten Ausgaben belegen.

Die Auszahlung erfolgt nach der Abnahme der Arbeiten seitens des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler. Bei Vorlage des Ansuchens muss der Restaurierungsbericht beigelegt werden. Für einzelne Arbeitsfortschritte kann auch um Teilauszahlung angesucht werden. Die Teilzahlungen müssen sich auf bereits durchgeführte Arbeiten beziehen, wobei die Abrechnungen mit dem Sichtvermerk des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vorzulegen sind.

Falls festgestellt wird, dass die Arbeiten den denkmalpflegerischen Auflagen nicht entsprechen, oder dass der Gesuchsteller falsche Angaben vorgelegt hat, wird der Beitrag nicht ausgezahlt. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler kann bei nicht fachgerechter Durchführung der Arbeiten und der Verwendung von minderwertigen Materialien die Auszahlung verweigern oder Abzüge vornehmen.

 

Hinweis

Bei Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen erfolgt die Beitragsauszahlung erst nach Vorlage des vom Restaurator verfassten Restaurierungsberichtes. Der Bericht ist notwendig bei:

  • Restaurierung und Konservierung von Wandmalereien
  • historischen Putzoberflächen
  • Fassaden
  • baufester Ausstattung (historische Böden, Fenster, Kachelöfen, Stubengetäfel, eingebautes Mobiliar)
  • Altäre
  • Orgeln
  • Leinwand- und Tafelbildern
  • Holzskulpturen
  • Textilien

 

Ansuchen um Auszahlung des Beitrages

Das Ansuchen um Auszahlung des Beitrages kann nach Erhalt des Dekretes zur Gewährung des Beitrages beim Amt für Bau- und Kunstdenkmäler zusammen mit

  • den vom Bauherrn unterschriebenen Originalrechnungen
  • den Zahlungsbelegen
  • dem Restaurierungsbericht (nur bei Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen)

eingereicht werden.

 

Formulare zum Download

 

Kontakt

Buchhaltung:

  • Johanna Andergassen, Tel. 0471 411906
  • Marion Gallmetzer, Tel. 0471 411913