Statische Sicherungsmaßnahmen an historischen Bauwerken
Gefördert werden im Ausmaß von bis zu 40% der anerkannten Kosten gemäß dem gültigen Richtpreisverzeichnis der Autonomen Provinz Bozen:
- das Einsetzen von Eisenschleudern im Mauerwerk
- Injektionen von mit dem Mauerwerk kompatiblem Mörtel zur Stabilisierung des Mauerwerkes
- Untermauerung von Fundamenten
- Vernadelungen von Steinmauerwerk und Werksteinen
- Verfestigung von Holzbalken mittels Kunstharz
- Sicherung von Gewölben
- Verstärkung von Holzbalkendecken mittels Stützkonstruktionen.
Nicht gefördert wird der Einbau von neuen Holzbalkendecken und neuen Dachstühlen.