Trockenlegungsmaßnahmen

Trockenlegungsmaßnahmen
Drainagegraben

Gefördert werden im Ausmaß von bis zu 40% der anerkannten Kosten:

  • Trockenlegungsmaßnahmen mittels Aushub eines Drainagegrabens bzw. eines Luftschachtes in vorgeschriebenen Ausnahmefällen