Trockenlegungsmaßnahmen
Gefördert werden im Ausmaß von bis zu 40% der anerkannten Kosten:
- Trockenlegungsmaßnahmen mittels Aushub eines Drainagegrabens bzw. eines Luftschachtes in vorgeschriebenen Ausnahmefällen
Gefördert werden im Ausmaß von bis zu 40% der anerkannten Kosten: