Skartierungsrichtlinien

Nicht mehr kurrente Akten, die noch nicht an das Landesarchiv abgegeben werden können, werden in den Zwischenarchiven der Landesverwaltung aufbewahrt. Die Ordnung dieser Zwischenarchive obliegt den Überwachungs- und Skartierungskommissionen. Deren Aufgabe ist die Skartierung nicht zur dauernden Aufbewahrung bestimmten Schriftguts: