Hauptinhalt

Fragen und Antworten

Suche

  Fragen und Antworten
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Kann die Mitarbeit der Schüler*innen für die Bewertung im Fernunterricht berücksichtigt werden?

Die auf Schulebene festgelegten allgemeinen und fachspezifischen Bewertungskriterien sehen in der Regel für den Unterricht in Präsenz die Mitarbeit als wesentliches Kriterium vor. Die Mitarbeit kann auch im Fernunterricht Berücksichtigung finden und sich dort beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • konstante Teilnahme
  • aktive Beteiligung
  • verlässliche und termingerechte Ausführung von erteilten Arbeitsaufträgen
  • sorgfältige Ausführung von Arbeitsaufträgen
  • Beteiligung bei Gruppengesprächen und Diskussionen
Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Gibt es für den Fernunterricht eine vorgesehene Mindestanzahl/-dauer an Videokonferenzen?

Es gibt keine verbindlich vorgesehene Anzahl/Dauer an Videokonferenzen, der Fernunterricht sollte jedenfalls aus einem Mix aus unmittelbarem Unterricht mit Schüler*innen (Videokonferenz) und Phasen selbstorganisierten Lernens bestehen. Jede Schule legt aufgrund ihres Konzepts für den Fernunterricht und auf Grundlage der strukturierten Unterrichtsvorbereitung der Lehrpersonen die Anzahl/Dauer der Videokonferenzen und die dafür verwendeten Plattformen fest.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Können Schüler*innen im Fernunterricht bewertet werden?

Ja, Schüler*innen können sowohl in den Zeiträumen mit Präsenzunterricht als auch in jenen mit Fernunterricht bewertet werden. Je länger der Zeitraum mit Fernunterricht andauert, desto mehr Gewicht müssen auch die Bewertungen im Rahmen des Fernunterrichts erhalten.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Was passiert, wenn Schüler*innen am Fernunterricht nicht teilnehmen?

Die Teilnahme am Fernunterricht ist für die Schüler*innen verpflichtend. Falls Schüler*innen wiederholt bzw. über längere Zeit am Fernunterricht unentschuldigt nicht teilnehmen, sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Elternhaus aufgenommen werden, um die Situation abzuklären. Auf jeden Fall sollte die Nicht-Teilnahme im Register vermerkt werden. Die eventuellen Auswirkungen auf die Schlussbewertung können erst am Ende des Schuljahres abgewogen werden. Für die Erfassung der Anwesenheiten und der Absenzen der Schüler*innen im Fernunterricht orientiert sich die Schule am schulintern festgelegten Konzept für den Fernunterricht.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Welche formativen Bewertungsverfahren kommen für den Fernunterricht in Betracht?

Formative Bewertungsverfahren sind prozessorientiert. Sie dienen der Optimierung des Lernens, fördern die Selbsteinschätzung und berücksichtigen die individuellen Lernprozesse. Beispiele für formative Bewertungsverfahren: individuelle Rückmeldung an den Schüler/die Schülerin, Schülergespräch zum Lernprozess, Lernvereinbarung, Reflexionsbogen, Lerntagebuch.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]

Kann ein Schüler, der in Quarantäne ist, mündlich online geprüft werden?

Eine mündliche Prüfung bei Schüler*innen in Quarantäne ist möglich, falls die betreffenden Schüler*innen gesundheitlich dazu in der Lage und damit einverstanden sind.

Datum: 4.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]

Welche Regelung gilt in Bezug auf die Arbeitszeit der Lehrpersonen im Fernunterricht?

Diesbezüglich gilt die am 6. August 2020 getroffene Vereinbarung mit den Gewerkschaften: Für die Arbeitsleistung im Fernunterricht gibt es keine detaillierte Verrechnung der Unterrichtsstunden, sondern die Arbeitsleistung der Lehrpersonen ergibt sich aus der strukturierten Unterrichtsvorbereitung und den dazugehörigen Arbeiten, die nachvollziehbar sind (z.B. Wochenpläne/Module, Lernpläne, Videokonferenzen, Kontakte mit Schüler*innen usw.). Schulen treffen Vereinbarungen, über welche Zeit sich die Begleitung der Schüler*innen und die Rückmeldung, Korrektur, …. in der Regel erstreckt (z.B. in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr).

Datum: 4.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]

Gibt es für den Fernunterricht eine vorgesehene Mindestanzahl/-dauer an Videokonferenzen?

Es gibt keine verbindlich vorgesehene Anzahl/Dauer an Videokonferenzen, der Fernunterricht sollte jedenfalls aus einem Mix aus unmittelbarem Unterricht mit Schüler*innen (Videokonferenz) und Phasen selbstorganisierten Lernens bestehen. Jede Schule legt aufgrund ihres Konzepts für den

Fernunterricht und auf Grundlage der strukturierten Unterrichtsvorbereitung der Lehrpersonen die Anzahl/Dauer der Videokonferenzen und die dafür verwendeten Plattformen fest.
Datum: 4.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]

Können im Fernunterricht Bewertungen von Schüler*innen vorgenommen werden?

Ja, die Bewertung von Schüler*innen kann sowohl in den Phasen des Präsenzunterrichts als auch in jenen des Fernunterrichts vorgenommen werden. Die Bewertung sollte nicht ausschließlich auf die Phasen des Präsenzunterrichtes beschränkt werden. Je höher der zeitliche Anteil des Fernunterrichts an der Gesamtunterrichtszeit ist, desto mehr müssen Bewertungen auch im Rahmen des Fernunterrichts vorgenommen werden.

Datum: 4.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]
Welche formativen Verfahren kommen für den Fernunterricht in Betracht?

Formative Verfahren werden während der Lernphasen in Form von Lerndiagnosen eingesetzt und sind prozessorientiert, d. h. der individuelle Lernprozess fließt in die Bewertung mit ein. Sie dienen der Optimierung des Lernens und fördern die Selbsteinschätzung. Dazu gehören individuelle Rückmeldungen an den Schüler/die Schülerin, Schülergespräche zum Lernprozess, Übungsphasen mit formativem Feedback, Lernvereinbarungen, Reflexionsbögen u.a.

Datum: 4.11.2020