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- [Bewertung]
Was ist die Folge einer »nicht klassifizierten« Bewertung im ersten Semester?
- Schülerinnen und Schüler, die bei der Bewertung des 1. Semesters »nicht klassifiziert« erhalten, müssen die Unterrichtsinhalte des 1. Semesters im Laufe des 2. Semesters nachholen. Die Vorgangsweise ist analog zu jenen Schülern und Schülerinnen, die im 1. Semester negativ bewertet werden.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
In einigen Fächern werden die Klassen in Gruppen aufgeteilt (zum Teil auch klassenübergreifend) und von verschiedenen Lehrpersonen des gleichen Faches unterrichtet. Kann eine Lehrperson einen Schüler/eine Schülerin bewerten, ohne Mitglied des Klassenrates zu sein?
- Es wird vorausgeschickt, dass ausschließlich Mitglieder des Klassenrates einen Schüler oder eine Schülerin bewerten können. Hierzu wird angemerkt, dass alle Lehrpersonen eines Teams nur dann Teil des Klassenrates sind, wenn der Teamunterricht in den Rahmenrichtlinien des Landes vorgesehen ist. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sind die betreffenden Lehrpersonen vollwertiges Mitglied des Klassenrates mit Stimmrecht. Sollte es sich beim Teamunterricht lediglich um eine schulinterne Maßnahme handeln, bleibt immer eine Lehrperson des Teams Hauptlehrperson für das betreffende Fach und einziges Mitglied des Klassenrates. Diese Lehrperson kann sich natürlich Bewertungsvorschläge von den anderen Teammitgliedern einholen und sich diese zu eigen machen. Bei den Klassenratssitzungen darf allerdings nur sie anwesend sein und hat ein alleiniges Stimmrecht.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Können Mitarbeitsnoten eingetragen und bei der Schlussbewertung berücksichtigt werden?
- Die Mitarbeit kann als eigene Note eingetragen werden, sofern Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden: Im Sinne des Prinzips der Transparenz müssen die Bewertungskriterien für das Zustandekommen der Mitarbeitsnote für die Schülerinnen und Schüler klar sein und mitgeteilt werden. Außerdem muss die Gewichtung der Mitarbeitsnote transparent und angemessen sein.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Kann eine schriftliche Lernzielkontrolle annulliert werden, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler eine negative Bewertung erhalten haben?
- Hierbei müssen zwei Sachverhalte unterschieden werden:
- wurde die Note bereits im Register eingetragen, so ist keine Annullierung mehr möglich; - wurde die Note noch nicht eingetragen, kann die Lehrperson evtl. auf eine Bewertung der Lernzielkontrolle verzichten, wobei dies jedoch gut begründet werden sollte und nur in absoluten Ausnahmesituationen angewandt werden darf.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Können/dürfen/müssen Noten unterschiedlich gewichtet werden?
- Noten können unterschiedlich gewichtet werden; die Gewichtung der einzelnen Noten muss aber in den Bewertungskriterien und in den Fachcurricula enthalten sein. Andernfalls ist jede Note als gleichwertig zu betrachten.
- Datum: 4.3.2020
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