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- [Bewertung]
Wie soll vorgegangen werden, wenn aufgrund von zu vielen Fehlstunden eines Schülers/einer Schülerin zu wenig Lernzielkontrollen vorliegen?
- Sind nicht genügend Bewertungselemente vorhanden, ist dies in den Zeugnissen mit »nicht klassifiziert« zu vermerken. Bei den Zwischenbewertungen über das 1. Semester hat dies zur Folge, dass der Schüler/die Schülerin die Lerninhalte des 1. Semesters im Laufe des 2. Semesters nachholen muss. Bei den Schlussbewertungen hat eine Bewertung »nicht klassifiziert« zur Folge, dass der Schüler/die Schülerin nicht in die nächste Klasse versetzt wird. Eine Bewertung »nicht klassifiziert« darf nur dann gegeben werden, wenn der Schüler/die Schülerin eine sehr hohe Abwesenheitsquote im betreffenden Fach aufzuweisen hat und es effektiv nicht möglich war, eine ausreichende Anzahl an Bewertungselementen einzuholen. Sollte sich eine derartige Situation im Laufe des Semesters abzeichnen, sollten frühzeitig Schüler und Eltern informiert werden und soweit möglich Maßnahmen getroffen werden, um den Schüler/die Schülerin doch noch bewerten zu können. In besonderen Situationen kann auch die Ausarbeitung eines IBP sinnvoll sein und die Bewertung erleichtern.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Besteht die Möglichkeit, Lernzielkontrollen nach unterrichtsfreien Tagen durchzuführen, wenn dies im Einvernehmen mit den Schülerinnen und Schülern so festgelegt wurde?
- Artikel 3 Absatz 8 der Schüler- und Schülerinnencharta (Beschluss der Landesregierung vom 21. Juli 2003, Nr. 2523) sieht vor, dass an Tagen unmittelbar nach Ferien, Sonn- und Feiertagen keine mündlichen und schriftlichen Leistungskontrollen stattfinden, außer dies wird im Voraus zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrpersonen vereinbart. Das bedeutet, dass Lernzielkontrollen nach unterrichtsfreien Tagen durchgeführt werden können, sofern ein formalisiertes Einvernehmen vorliegt. Es wird empfohlen, dass eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu Jahresbeginn von den im Klassenrat gewählten Schülervertreterinnen bzw. Schülervertretern unterzeichnet wird.
- Datum: 4.3.2020
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Ist es möglich, einer Schülerin/einem Schüler eine negative Note einzutragen, wenn sie/er drei Mal die Hausaufgabe vergisst?
- Dies ist nicht als Leistungsnote einzutragen, sondern kann bei der Bewertung der Mitarbeit berücksichtigt werden, sofern dies aus des Bewertungskriterien hervorgeht. Es kann auch eine ähnliche Vorgangsweise wie bei »weiß abgegebenen« Leistungskontrollen angewandt werden (siehe Frage Nr. 13).
- Datum: 4.3.2020
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Mit wie vielen negativen Fächern kann eine Schülerin/ein Schüler noch zur Nachprüfung zugelassen werden?
- Hierzu ist keine Anzahl festgelegt: Es gilt stets die Gesamtsituation der Schülerin bzw. des Schülers zu betrachten und zu bewerten, wie schwerwiegend die Mängel sind, die sie/er aufweisen. Gegebenenfalls kann die Schule hierzu Kriterien festlegen, wobei jedoch eine rigide Festlegung nach Anzahl der Fächer vermieden werden sollte. Zu berücksichtigen sind jedenfalls auch Art und Umfang der betreffenden Fächer (z.B. aufbauender Charakter des Faches, Wochenstunden).
- Datum: 4.3.2020
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Welche Note wird bei den Nachprüfungen vergeben? Die Note der Nachprüfung oder Durchschnitt zwischen negativer Endnote 2. Semester und Note der Nachprüfung?
- Da im Falle einer Nachprüfung die Schlussbewertung im betreffenden Fach ausgesetzt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, kommt die Bewertung der Nachprüfung in diesen Fällen als zusätzliches, allerdings wesentliches Bewertungselement zu den übrigen, im Laufe des Schuljahres erhobenen Bewertungen hinzu. Dies bedeutet, dass bei der Schlussbewertungskonferenz Ende August immer die Gesamtsituation des Schülers/der Schülerin zu bewerten ist und insbesondere, wie gut es ihm/ihr gelungen ist, die Mitte Juni festgestellten Lernrückstände aufzuholen. Die Schlussbewertung entspricht somit in diesen Fällen nicht automatisch der Bewertung der Nachholprüfung, sondern kann auch von dieser geringfügig abweichen, da es sich um eine Schlussbewertung des gesamten Schuljahres handelt.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Anerkennung Bildungsguthaben für die Matura: der Verfallstermin 15. Mai ist in der Prüfungsordnung nicht mehr vorgesehen; wie ist die empfohlene Vorgehensweise für die Schule?
- Der Begriff »Bildungsguthaben« kommt in den neuen Bestimmungen zur staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule nicht mehr vor. Trotzdem kann der zuständige Klassenrat bisher als Bildungsguthaben gewertete Nachweise bei der Zuweisung des Schulguthabens weiterhin berücksichtigen. Dabei darf die aufgrund des Notendurchschnittes zur Verfügung stehende Bandbreite der Punkte für das Schulguthaben jedoch keinesfalls überschritten werden. Jede Schule sollte entsprechende Kriterien zur Zuweisung des Schulguthabens im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankern. Es steht der Schule frei, selbst einen Termin für die Abgabe eventueller Bildungsguthaben festzusetzen.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Ist die Bewertung der Aufholmaßnahmen eine Note des zweiten Semesters?
Die Bewertung der Aufholmaßnahmen wird nicht als Note des zweiten Semesters gewertet, sie wird jedoch bei der Schlussbewertung als eigenes Bewertungselement berücksichtigt. Sollte die Überprüfung zum Aufholen der Lernrückstände des 1. Semesters nicht getrennt erfolgen, sondern im Zuge von regulären Lernzielkontrollen des 2. Semesters (kann v.a. bei aufbauenden Fächern sinnvoll sein) zählt die entsprechende Note als reguläre Note des 2. Semesters. Eine positive Bewertung der Aufholüberprüfungen ersetzt jedenfalls die negative Bewertung des 1. Semesters und wird entsprechend bei der Schlussbewertung berücksichtigt.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Wird die Note der Endbewertung durch das arithmetische Mittel berechnet?
- Nein. Das Ergebnis des arithmetischen Mittels kann lediglich als Ausgangspunkt für die Bewertung in den Zeugnissen herangezogen werden. Die Schlussbewertung muss immer die Gesamtsituation des Schülers/der Schülerin berücksichtigen, also auch Aspekte wie Mitarbeit, Interesse, Lernentwicklung, individuelle Lernfortschritte usw. Auf jeden Fall muss das Zustandekommen der Endbewertung für den Schüler/die Schülerin transparent und nachvollziehbar sein.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Darf eine Schülerin/ein Schüler eine negative Bewertung erhalten, wenn sie/er die die schriftliche Lernzielkontrolle »weiß abgibt«?
- Eine »weiß abgegebene« schriftliche Lernzielkontrolle soll nicht mit einer negativen Note bewertet werden, sondern getrennt im Register vermerkt werden. Gleichzeitig soll in den Bewertungskriterien der Schule festgelegt werden, wie sich solche Vermerke auf die Schlussbewertung auswirken. Es könnte beispielsweise festgelegt werden, dass eine »weiß abgegebene« schriftliche Arbeit bei der Schlussbewertung als schwerwiegend negativ bewertete Arbeit berücksichtigt wird.
- Datum: 4.3.2020
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- [Bewertung]
Ist es möglich, eine Schülerin/einen Schüler mit nur einem negativ bewerteten Fach nicht zu versetzen?
- Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Mängel laut Lehrpersonen nicht aufgeholt werden können und ein positives Absolvieren der nächsten Klassenstufe nicht machbar erscheint. Allerdings muss es sich um sehr schwerwiegende Mängel handeln und es ist immer die Gesamtsituation zu berücksichtigen (Bewertungen in den anderen Fächern, Aufholmaßnahmen, Lernentwicklung, Mitarbeit usw.). Auf jeden Fall muss eine derartige Nichtversetzung sehr gut und ausführlich begründet werden und sollte eine Ausnahmesituation darstellen.
- Datum: 4.3.2020
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