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Förderung der Gebärdensprache: Bis 25. September ansuchen

Rund 250.000 Euro werden vom Staat für Projekte zur Förderung der Gebärdensprache und den Abbau von Kommunikationsbarrieren bereitgestellt. Körperschaften können bis 25. September darum ansuchen.

Über den gesamtstaatlichen Fonds für die Eingliederung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen stehen in Südtirol Geldmittel im Ausmaß von 249.792 Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat vor Kurzem die Voraussetzungen geschaffen, damit private und öffentliche Körperschaften aus Südtirol darauf zugreifen können (LPA hat berichtet). Auf den Landeswebseiten und im neuen Bürgernetz Civis sind ab sofort alle Informationen für interessierte Antragstellende zu finden, die Gesuche müssen innerhalb 25. September beim Amt für Menschen mit Behinderungen eingereicht werden. Das Landesamt erstellt nach Überprüfung der Vollständigkeit und des Inhalts der eingereichten Unterlagen eine Rangordnung nach festgelegten Prioritätskriterien.

Die Mittel sind für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten vorgesehen, die zur Förderung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Verwendung der Gebärdensprache und der taktilen Gebärdensprache beitragen. Weiters gilt die Förderung für den Aufbau eines landesweiten Dolmetschdienstes für Bürgerinnen und Bürger in die Gebärdensprache für den Zugang zu öffentlichen Diensten, einschließlich Notdiensten und zur Nutzung anderer Technologien, die darauf abzielen, die Barrieren zur Information oder Kommunikation für gehörlose oder schwerhörige Menschen, mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten, abzubauen. Die geförderten Initiativen müssen zusätzlich zu den bereits auf Landesebene geplanten Maßnahmen und Projekten organisiert werden.



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LPA/ck