Transparenz

Im Sinne einer offenen, bürgernahen Verwaltung und gemäß den Grundsätzen der Transparenz und der guten Verwaltung gewährleistet das Land Südtirol jedem den weitestgehenden Zugang zu den Informationen über ihre Organisation und Tätigkeit, über die Verwendung der öffentlichen Mittel sowie ihre Leistungen und Dienste.

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Ausschreibungen und Verträge: Informationssystem öffentliche Verträge - ISOV

Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung: Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 4, Landhaus 3a, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen; E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.

Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten der Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren betreffend die Gewährung von Beiträgen verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne vom LG 17/1993 und vom LG 24/1991 angegeben wurden.

Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor/die Direktorin pro tempore der Abteilung 10 - Infrastrukturen an seinem/ihrem Dienstsitz.

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: Ministerien, Vorsorgeinstitute, Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge, ANAC, Agentur für Einnahmen, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Arbeitsinspektorate. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung  2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzliche personenbezogene Daten an Drittländer übermittelt;

Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis zum zehnten Jahr nach der Liquidierung des Saldos des Beitrages, bzw. bis zum zehnten Jahr nach Ablehnung des eingereichten Beitragsansuchens, auf welches sich die Vergabe/Einholung der Daten beziehen bzw. der im Falle eines Auftrags, der sich nicht auf ein Bauvorhaben bezieht, bis zum Ende des zehnten Jahres nach Zahlung des geschuldeten Restbetrages.

Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

Aktualisierung der Informationen: die/der Betroffene kann eventuelle Aktualisierungen dieser Informationen auf der entsprechenden Internetseite über die Transparenz der Abteilung 10 – Tiefbau entnehmen; aktuelle Internetseite http://www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/strassen/transparenz.asp

Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016– Allgemeiner Teil - Besonderer Teil (direkt vom Interessierten übermittelte Daten)
Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden. Mit der Übermittlung der Daten wird bestätigt, die Informationen über die Datenverarbeitung Einsicht genommen zu haben.

Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016– Allgemeiner Teil - Besonderer Teil (direkt von der Verwaltung erhobene Daten)
Ursprung: Die Daten stammen von der Handels-, Industrie- und Handwerkskammer, der Agentur für Einnahmen, von den Fürsorgeinstituten, den Staatsanwaltschaften, der ANAC, dem Arbeitsamt, der Präfektur und anderen öffentlichen Einrichtungen, bei denen die Daten zum Teil öffentlich zugänglich sind (vor allem die Daten betreffend die Handels-, Industrie- und Handwerkskammer) und wurden im Sinne vom GvD Nr. 50/2016, vom D.P.R. Nr. 207/2010, vom LG Nr. 16/2015 und vom LG 17/1993 erhoben.

Kategorien der Daten: Es handelt sich um Identifizierungsdaten; sensible Daten; Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Gerichtsdaten).