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Gesetz über Tötung im Straßenverkehr: Neuerungen und Bilanz

Auf eine Verringerung der Unfallopfer zielt ein Staatsgesetz aus dem vergangenen Jahr ab. Am 20. November wird bei einer Tagung darüber Bilanz gezogen

Verantwortungsbewußtes und sicheres Fahren im Allgemeinen und das am 24. März 2016 in Kraft getretene Gesetz, mit dem die Tötung im Straßenverkehr als Straftatsbestand eingestuft wurde, im Speziellen sind die Haupttehmen einer Tagung, die das Mobilitätsressort des Landes am 20. November organisiert.

Nach der Begrüßung durch Mobilitätslandesrat Florian Mussner wird der Staatsanwalt am Landesgericht Bozen, Günter Morandell, über das Gesetz, dessen Anwendung und die damit verbundenen Herausforderungen berichten. Edda Ranalli von der Gemeindepolizei Bozen wird über die ersten Ergebnisse der neuen Regelung berichten. Gerichtsmedizinerin Barbara Avesani und Verkehrspsychologe Max Dorfer referieren über die Auswirkungen von Trunkenheit am Steuer und über Verkehrssicherheit. Über die Wahrnehmung des Gesetzes von Seiten der Fahrer berichtet Siegfried Stöhr vom Fahrsicherheitszentrum Misano Adriatico. Die anschließende Diskussion wird von der Direktorin des Safety Parks, Giovanna Valentini, moderiert.

Die Tagung "Tötung im Straßenverkehr – ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr.41/2016: Anwendung und Herausforderung" beginnt

am Montag, 20. November 2017

um 8.30 Uhr

im Safety Park

Pfatten, Frizzi Au 3.

SAN