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Aufwertung der Gesundheitsberufe: Gewerkschaften lehnen Vorschlag ab

Seit Herbst liegt ein Vorschlag für eine substantielle Aufwertung der Gesundheitsberufe vor. Die Gewerkschaften haben eine Stundenreduzierung bei gleichzeitiger Lohnerhöhung nun abgelehnt.

Grundlage für die laufenden Vertragsverhandlungen sind die Richtlinien, die die Landesregierung im Oktober 2023 genehmigt hatte und die im Vorfeld mit den Gewerkschaftsvertretern abgestimmt worden waren. 

Nach anfänglicher breiter Zustimmung von allen Seiten sprachen sich die Gewerkschaften in der jüngsten Sitzung gegen die Stundenreduzierung aus. Begründung: Auch das Verwaltungspersonal müsse in den Genuss dieser Stundenreduzierung kommen.

Zentrale Aspekte sind bei den Verhandlungen eine kürzere ArbeitswocheGehaltsaufbesserungen und eine Angleichung der Entlohnung für vergleichbare Tätigkeiten im Sanitätsbetrieb und in den Seniorenwohnheimen. Die erforderlichen Geldmittel - 21 Millionen für die Reduzierung der Arbeitszeit und 14 Millionen Euro für die finanzielle Aufwertung - sind bereits im Landeshaushalt vorgesehen. Mit insgesamt 35 Millionen Euro stehen dadurch weitaus mehr Mittel für die Gesundheitsberufe zur Verfügung als in sämtlichen vorangegangenen Verhandlungen.

36-Stunden-Woche soll hoher Arbeitslast Rechnung tragen

Der Vorschlag sieht eine Reduzierung der Arbeitszeit von 38 auf 36 Wochenstunden für Krankenpflegende und für nicht-ärztliche Berufsbilder im Gesundheits- sowie auch im Sozialbereich vor. Davon betroffen wären über 6.000 Personen im Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit eine breite Mehrheit der nicht-ärztlichen Berufsbilder im Gesundheitsbereich (neben den Krankenpflegepersonal auch Hebammen, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten u.v.m, mit Ausnahme der Verwaltung und technischen Berufe). 

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und des Fachkräftemangels  sind speziell Pflegeberufe besonders häufig von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen. Eine Reduzierung der Arbeitszeit wird daher gerade in diesem Bereich angepeilt, um Druck abzubauen, mehr Zeit für die psychophysische Erholung zu schaffen, die Vereinbarkeit zu verbessern und Anreize zu schaffen für einen längerfristigen Verbleib im Beruf. Die Arbeitszeitreduzierung soll – neben den anderen Maßnahmen - auch die Attraktivität Südtirols für Gesundheitsberufe im internationalen Vergleich erhöhen.

Mehrbelastung angemessen vergüten

Sollten zur Deckung der Dienste zusätzliche Arbeitsstunden erforderlich sein, stellt das Land beträchtliche Geldmittel zur Verfügung, um diese Mehrbelastung angemessen zu vergüten. Dies bedeutet, dass die entsprechende Zeit in Zukunft als Mehrstunden vergütet wird. Wer eine Mehrstunde pro Woche erbringt, würde dadurch im Monat 233 Euro brutto zusätzlich erhalten. Teilzeitkräfte, die kein Anrecht auf Mehrstunden haben, sollen ebenfalls für zusätzlich bereitgestellte Zeit besser entlohnt werden können – etwa durch eine Vergütung von Fortbildungen außerhalb der Arbeitszeit oder durch die Aufwertung von Überstunden.

Mehr Gehalt für alle Gesundheitsberufe

Unabhängig von Mehrstunden oder Erschwerniszulagen kann laut derzeitigem Vorschlag eine beträchtliche Lohnanpassung für alle nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe sichergestellt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit von 38 auf 36 Wochenstunden. Das Ausmaß der finanziellen Aufwertung hängt vom jeweiligen Berufsbild ab, würde aber bei Krankenpflegenden mindestens 250 Euro brutto im Monat, bei anderen Gesundheitsberufen 172 Euro im Monat ausmachen.

Gleiche Entlohnung im Gesundheits- und Sozialbereich

Die spezifische Pflegezulage für Krankenpflegepersonal in der Sanität soll laut Verhandlungsvorschlag von 90 auf 250 Euro (jeweils Bruttobeträge) im Monat angehoben werden. Bei besonderen Erschwernissen wie Nacht- und Turnusarbeit wird eine Zulage von bis zu 125 Euro pro Monat eingeführt. Diese Erschwerniszulage würden in Zukunft  beinahe zwei Drittel der Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger im Südtiroler Sanitätsbetrieb erhalten. Dadurch würde eine finanzielle Gleichstellung für die Arbeit von Krankenpflegenden im Gesundheits- und Sozialbereich – beispielsweise in Altersheimen – geschaffen; derzeit wird die gleiche Arbeit in den beiden Bereichen unterschiedlich bezahlt.

Einigung am Verhandlungstisch gescheitert

All diese Maßnahmen sollten dazu dienen, die intensive Arbeitslast für die betroffenen Berufsgruppen zu verringern und den Gesundheitsbereich für neue Arbeitskräfte attraktiver zu machen, aber auch um anfallenden Mehraufwand angemessen zu vergüten. Die Richtlinien des Landes liegen seit Oktober 2023 vor, seither treffen sich die Verhandlungspartner im Zwei-Wochen-Rhythmus. 



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LPA/red/pio